Der Märkische Kreis setzt in Zukunft bei seinen Dienstwagen verstärkt auf E-Mobilität. Wie Pressereferentin Ursula Erkens auf Nachfrage erklärte, sollen die 23 sogenannten „Poolfahrzeuge“ bis zum Jahr 2026 vollständig auf E-Fahrzeuge umgestellt werden. Bereits in diesem Jahr laufen beim Kreis sieben Leasingverträge für Autos mit Verbrennungsmotor aus. Erkens: „Diese werden durch E-Fahrzeuge ersetzt.“ Poolfahrzeuge sind diejenigen Dienstwagen, die allen Fachdiensten und Mitarbeitenden für beruflich bedingte Fahrten zur Verfügung stehen. Aktuell sind auf den Märkischen Kreis lediglich drei E-Fahrzeuge zugelassen.
Insgesamt verfügt der Kreis über 116 Dienstwagen. Davon stehen 77 ausschließlich verschiedenen Fachdiensten (beispielsweise der Umweltbehörde oder den Veterinären), für Außendienstmitarbeitern zur Verfügung. 28 Fahrzeuge sind dem Rettungsdienst (RTW, KTW, Kreisbrandmeister), elf dem Bevölkerungsschutz vorbehalten. Das Jugendamt hat einen eigenen VW-Bus. Außerdem verfügt der Kreis über sechs zugelassene Anhänger, einen kleinen LKW, zehn Nutzfahrzeuge, vier Messwagen, sieben Zugmaschinen-Ackerschlepper, drei VW-Bulli für die Ausländerbehörde und zwei Zugmaschinen auf Rädern. Von den 116 Fahrzeugen sind 23 geleast und 93 gekauft.
Für Neubeschaffungen stehen in dem aktuellen Kreishaushalt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Der mit Abstand größte Anteil davon ist für den Bevölkerungsschutz (890.000 Euro) sowie den Rettungsdienst (810.000 Euro) reserviert. Erst unlängst hatte der Kreis einen neuen Krankentransportwagen für die Rettungswache in Altena-Rosmart in Dienst gestellt. Der alleine schlug mit einem Kaufpreis von 190.000 Euro zu Buche. 100.000 Euro sind für Ersatzbeschaffungen des Fuhrparks vorgesehen. 60.000 Euro hat der Märkische Kreis im vergangenen Jahr für die Leasingraten ausgegeben – die lagen, je nach Fahrzeug, zwischen 144 und 467 Euro
Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung können auch ihre Privatwagen für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, wenn kein Dienstwagen frei ist. Dann erhalten sie – je nach Voraussetzung und Anlass – eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 35 Cent pro gefahrenen Kilometer. Die Erstattung des Kilometergeldes erfolgt jeweils dezentral über die Fachdienste, die eigene Budgets für Reisekosten haben.
Auch Landrat Marco Voge und Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper bekommen regelmäßig neue Dienstwagen – der Landrat alle 24 Monate, die Kreisdirektorin alle 18 Monate. Zu erkennen sind die Fahrzeuge des Kreises im Straßenverkehr übrigens entweder an der Beschriftung an Fahrer- und Beifahrertür, oder am Nummernschild „MK-LR“. Auch die Städte und Gemeinden im Kreis haben ihre eigenen Kennzeichen – Iserlohn beispielsweise „MK-IS“ und Lüdenscheid „MK-LS“. Die Busse der Märkischen Verkehrsgesellschaft sind zu erkennen an „MK-V“.