Um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katten einzudämmen unterliegen Freigängerkatzen in Kierspe einer Kastrationspflicht. Vor Beginn der spätsommerlichen Paarungszeit der Tiere macht Jacqueline Gerth vom Bürgerservice der Stadt Kierspe noch einmal auf diese Pflicht aufmerksam.

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Stadt appelliert an Katzenhalter

Katzenhalter, die ihrem Tier Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, das Tier vor dem ersten Freigang durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem muss das Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Regelung gilt für männliche und weibliche Katzen gleichermaßen. Ausgenommen sind Katzen, die das Alter von sieben Monaten noch nicht erreicht haben.

Als Katzenhalterin oder Katzenhalter gilt im Sinne der Verordnung auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden.

Die Stadt Kierspe bittet alle Katzenhalter, die Bestimmungen zu beachten und damit einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz sowie zur Verringerung der Population freilebender Katzen zu leisten.