Schüler, die mit ihrer Ausbildung starten, sollten rechtzeitig BAföG beantragen. Bei späterer Antragstellung erfolgt die Zahlung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.

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Diese Voraussetzungen gelten

Grundsätzlich gilt: Schulische Ausbildungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Dazu zählen unter anderem die Berufsbilder Sozialassistent, Kinderpfleger, Erzieher, Physiotherapeut und viele mehr.

Bildungsgänge, bei denen Schüler einen höheren Schulabschluss (zum Beispiel Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife), jedoch keine Berufsqualifizierung erwerben, sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls förderungsfähig. Eine Voraussetzung ist, dass man nicht im Haushalt der Eltern lebt.

Die Leistungen für Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Kontakt und weitere Informationen können via Mail an [email protected] angefragt werden und sind auf der Homepage des Märkischen Kreises abrufbar. Weitere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen und Formblätter sowie einen Link zur Online-Antragstellung für Schüler gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Bei Fragen zum sogenannten Aufstiegs-BAföG (zum Beispiel Fachschule Erzieher, Heilerziehungspflege und mehr) können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes.