Damit dürfen Verkehrsteilnehmer ausnahmsweise auch von der Saarlandstraße aus auf den „Memeler Weg“ fahren. Dieser wird während der Arbeiten jeweils in dem Bereich, in dem die Kanaluntersuchungen stattfinden, zur Sackgasse. Darüber hinaus gilt in Höhe der Hausnummern 4, 10, 26, 30 und 32a sowie gegenüber der Hausnummern 35 und 50 zeitweise ein absolutes Halteverbot. Die Straße muss hier wegen der dort befindlichen Kanalschächte frei bleiben. Eine entsprechende Beschilderung wird aufgestellt.
Kanaluntersuchungen am „Memeler Weg“

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