Kämmerer Jannik Brinkmann hat am 27. August eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Das gab er in seinem aktuellen Finanzbericht in der Ratssitzung am Dienstag, 23. September, bekannt.

Brinkmann führte auf, dass die Gewerbesteuererträge deutlich hinter dem ohnehin schon reduzierten Haushaltsansatz für das Jahr 2025 zurückbleiben. Tagesaktuell liege das Anordnungssoll bei rund 19,447 Millionen Euro (Haushaltsansatz: 22 Mio. Euro). Vom Anordnungssoll stehe ein Betrag von 1,5 bis 2,5 Mio. Euro zur Disposition. Daraus ergibt sich ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Jahresergebnis 2023 um fast 40 Prozent, gegenüber 2025 um mehr als 25 Prozent. Hinzu kämen deutliche Verschlechterungen im Produkt Hilfe zur Erziehung.

In Bezug auf die Grundsteuer kündigte Brinkmann an, dass nach der Reform das vorherige Niveau in Plettenberg nicht erreicht werde. Man warte zwar noch auf Bewertungen von Grundstücken durch das Finanzamt, doch zeichne sich eine Mindereinnahme ab.

Insgesamt prognostiziert der Kämmerer Mindereinnahmen von gut drei Millionen Euro gegenüber dem Planansatz für 2025.

Investitionen sind nicht betroffen

Aufgrund dieser Entwicklungen erließ der Kämmerer am 27. August die haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 25 Abs. 2 KomHVO. „Davon betroffen sind ausschließlich konsumtive Aufwendungen, das heißt alle Investitionen werden wie geplant fortgeführt und begonnen“, erklärte Brinkmann auf Nachfrage von LokalDirekt. Auch die Auszahlung von Zuschüssen an Vereine etc. sei von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Durch den Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre würden die Mittel der Verfügungsberechtigung der Fachgebiete entzogen. Über die Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen der Budgetverantwortung und der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden die Produktverantwortlichen in den Fachgebieten. Betroffen seien beispielsweise Aufwandspositionen wie Geschäftsaufwendungen, sonstige Dienstleistungen sowie die Unterhaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und Bewirtschaftungskosten.

Die haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von zehn Prozent der im Haushalt 2025 verfügbaren Budgetermächtigungen in diesen Bereichen entspreche einem Gesamtvolumen in Höhe von annähernd 680.000 Euro, so Brinkmann.