2017 kommt ein Mann aus Bulgarien nach Deutschland und findet in Gelsenkirchen ein neues Zuhause. Im Juni 2020 erfolgt eine Verfügung der Führerscheinstelle, dass dem Mann das Recht, seine bulgarische Fahrerlaubnis weiterhin in Deutschland nutzen zu können, aberkannt wurde. Das hindert den 43-Jährigen nicht daran, 2021, 2022 und 2023 zu fahren. Schlussendlich wird er deshalb dreimal zu Geldstrafen verurteilt.

War es dem Bulgarier eine Lehre?

Nein. Denn: Am 27. März ist er mit seinem Mercedes auf der L692 in Lüdenscheid unterwegs. Sein Fahrzeug hat ein bulgarisches Kennzeichen. Polizisten stoppen das Auto für eine Verkehrskontrolle. Der Angehaltene legt seinen bulgarischen Führerschein vor. Schnell erfahren die Beamten durch eine Abfrage, dass der Mann damit nicht mehr fahren darf.

Der Bürgergeldempfänger landet im Amtsgericht Lüdenscheid. Dort versucht er, den Richter davon zu überzeugen, nicht böswillig gehandelt zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass mit Zahlung der drei Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis alles erledigt sei und er wieder fahren dürfte.

Um die anderen Urteile gehe es nicht, erklärt der Richter und betont: „Sie dürfen seit 2020 nicht mehr fahren. Ihre bulgarische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht mehr gültig. Im Ausland dürfen Sie damit noch fahren.“

Neben den drei Urteilen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat sich der Angeklagte in der Vergangenheit auch schon wegen Diebstahls strafbar gemacht.

Trotz einer laufenden Bewährung gibt der Vorsitzende dem 43-Jährigen noch eine Chance. Er verurteilt ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und mit einem Bewährungshelfer zu kooperieren. Zudem verhängt der Richter eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. Für jede weitere Straftat drohe dem Mann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit der Widerruf der laufenden Bewährungen von jeweils vier Monaten. Daran sollte der Angeklagte immer denken, gibt ihm der Richter mit auf den Weg. „Das habe ich verstanden“, sagt der 43-Jährige.