Mit einem Baseballschläger geht ein junger Mann Ende Oktober 2020 auf einen anderen los. Das Opfer wird erheblich am Arm verletzt. Dem Täter wird der Prozess gemacht. In diesem sagt unter anderem ein heute 25-jähriger Meinerzhagener aus, der vor Ort gewesen war. Er gibt an, weder einen Baseballschläger, noch eine Körperverletzung generell gesehen zu haben. Das Gericht glaubt ihm nicht, und verurteilt den Schläger.
Auf den Meinerzhagener kommt ein eigenes Strafverfahren zu. Falschaussage lautet im Amtsgericht Lüdenscheid der Vorwurf gegen ihn. Er bleibt unerschütterlich dabei, nichts gesehen zu haben: „Ich hab nicht mitbekommen, dass er ihn geschlagen hat. Ich habe es damals so ausgesagt, wie ich es wahrgenommen habe. Hätte ich es gesehen, hätte ich es auch gesagt, aber sowas von. Ich habe keine Falschaussage getätigt.“ Der Verurteilte sei am besagten Tag zuerst aus dem Auto gestiegen, so der 25-Jährige weiter. Er habe nicht sehen können, was er mit seinem Gegenüber gemacht habe.
Für das Gericht eine ungünstige Lage. Es ist bereits der zweite Anlauf. Zum ersten Termin waren wichtige Zeugen nicht erschienen. So ist es auch dieses Mal. Am Ende stellt der Richter das Verfahren gegen den Meinerzhagener ein. Und zwar mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Meinerzhagener vom 17. Januar 2023. Da hatte der Angeklagte zehn Monate Haft auf Bewährung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von Kupfer kassiert.
Eine Strafe für eine eventuelle Falschaussage müsste in die zehn Monate einbezogen werden, fiele aber nicht ins Gewicht. Für den Angeklagten sprechen unter anderem eine gute Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und, dass er seinem offenbar ihn schlecht beeinflussenden Freundeskreis, den Rücken gekehrt hat. „Ich habe zu Niemandem mehr Kontakt. Ich möchte arbeiten und meinen Führerschein machen. Ich möchte straffrei leben, ein gutes Vorbild für mein Kind sein. Ich werde auf jeden Fall keine Scheiße mehr bauen. Sie werden mich hier nicht wiedersehen“, verspricht der 25-Jährige dem Richter.