Am 14. September wählt ganz NRW seine Bürgermeister und Mitglieder der Kommunalräte. Aber das ist noch längst nicht alles. Jeder Wähler hat an diesem Tag vier Stimmen, mit denen er außer den Stadtvertretungen auch noch den Landrat und die Kreistagsmitglieder wählt. Die Auswertung der abgegebenen Stimmen kann durchaus zu einem komplizierten Prozedere führen.
Bürgermeisterwahl
Für die Wahl des Bürgermeisters zählen die Stimmen aus allen Wahlbezirken der jeweiligen Stadt bzw. Kommune. Vereint einer der Kandidaten mehr als 50 Prozent aller Stimmen auf sich, ist er/sie sofort der gewählte Bürgermeister/die Bürgermeisterin.
Sollte dies nicht der Fall sein, treten die beiden, die im ersten Wahldurchgang die meisten Stimmen bekommen haben, zwei Wochen später in einer Stichwahl gegeneinander an. Der Gewinner wird dann zum Bürgermeister ernannt.
Kommunalrat (Gemeinde-/Stadtrat)
Die Größe der Kommunalparlamente hängt von der Einwohnerzahl der Kommune und vom Wahlergebnis ab. Dabei wird etwa die Hälfte der Vertreter in Wahlbezirken durch Mehrheitswahl gewählt und die andere Hälfte (mindestens) über Reservelisten der Parteien. Erreicht eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate, als ihr nach dem Verhältnis ihrer Stimmen zustehen würde, behält sie diese Mandate (Überhangmandate), und die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Entsprechend vergrößern sich die Parlamente.
Das Prozedere am Beispiel Halver: Für jeden Bezirk stehen Kandidaten auf dem Wahlzettel, die sich für diesen einen Wahlbezirk haben aufstellen lassen. In jedem Bezirk gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl) und holt ein Ratsmandat.
Der Halveraner Stadtrat besteht auf 34 Sitzen und dem Bürgermeister. Die Kommune ist in 17 Wahlbezirke aufgeteilt. Somit stehen nach der Auszählung der Stimmzettel die ersten 17 Stadtratsmitglieder über die Mehrheitswahl in ihren Bezirken fest.
Die restlichen 17 Plätze werden prozentual aufgeschlüsselt verteilt. Aus den Reservelisten geht dann hervor, wer in den Rat einzieht. Die Berechnung erfolgt dann folgendermaßen:
- Eine Fiktive Partei "X" hat in diesem Beispiel 10 Direktmandate und damit 10 der 34 zur Verfügung stehenden Ratssitze gewonnen.
- Die 34 zur Verfügung stehenden Plätze im Rat entsprechen 100 Prozent.
- Wenn nun die Partei "X" 41 Prozent aller abgegebenen Stimmen gewonnen hat, entspräche dies 13,94 (aufgerundet 14) Sitzen.
- Da die Partei "X" bereits 10 Sitze über die Direktmandate gewonnen hat, stehen ihr noch vier weitere Sitze zur Verfügung, um auf die gewonnen 14 Sitze, die 41 Prozent der zur Verfügung stehenden 34 Sitze bedeuten, zu kommen.
- Die restlichen 20 Sitze (34 minus 14 Sitze) werden dann nach dem zuvor genannten Prozedere verteilt.
- Sollte eine Partei keine Direktmandate gewinnen, erhält sie trotzdem stets so viele Sitze im Rat, wie sie prozentual an Stimmen gesammelt hat.
Schwierig wird es dann, wenn eine Partei über die Direktmandate mehr Plätze im Gemeinderat erhält, als sie prozentual gesehen erreicht hat. Hier kommen die Begriffe Überhang- und Ausgleichsmandate ins Spiel. Auch hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Sollte Partei X alle 17 Direktmandate gewinnen, hätte sie bereits 50 Prozent aller Plätze im Gemeinderat inne (17 von 34 möglichen Plätzen). Wenn Partei X aber gleichzeitig prozentual gesehen in jedem Stimmbezirk nur 40 Prozent aller Stimmen erreicht hat (weil sich die anderen 60 Prozent der Stimmen auf andere Kandidaten verteilt haben), wäre diese Partei ja bereits überproportional im Gemeinde-/Stadtrat vertreten, da ja nur 40 Prozent der Wähler die Partei X dort sehen wollte. In einem solchen Fall greift folgender Modus:
Die Partei X behält alle 17 Direktmandate. Diese dürfen in diesem Beispiel aber nur 40% der Gesamtsitze ausmachen. Daher muss die Gesamtzahl des Rates von 34 auf 42,5 Sitze erhöht werden. Die zusätzlichen Sitze werden dann wieder nach Stimmenanteil der Parteien über deren Reservelisten verteilt.
Landratswahl
Hier ist das Prozedere genauso wie bei der Bürgermeisterwahl. Die Stimmen aller Städte bzw. Kommunen werden addiert. Der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, wird Landrat. Sollte keiner die absolute Stimmenmehrheit erzielen können, wird eine Stichwahl, die 14 Tage später stattfindet, unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang durchgeführt.
Kreistagskandidat
Wie bei der Gemeinde-/Stadtratswahl werden für den Kreistag Kandidaten aus allen 32 Kreiswahlbezirken des Märkischen Kreises gewählt. Auch hier gewinnt der Sieger jeder Gemeinde sofort ein Direktmandat und die restlichen Plätze im Kreistag werden, wie bei der Gemeinde-/Stadtratswahl nach einer prozentualen Berechnung aufgefüllt.
Auch die Berechnung über Überhandmandate erfolgt wie bei den Kommunalräten.
Fazit - jede Stimme ist wichtig
Diese Erklärung hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dafür ist das Thema der Stimmberechnung zu umfangreich - und wird auch immer mal wieder im kleinen Rahmen geändert.
Sie sollte aber deutlich machen, dass jede abgegebene Stimme wichtig ist, da sie eben nicht nur über die Wahl des Bürgermeisters, sondern auch des Stadt-/Gemeinderates und des Kreistages bestimmt.
Fazit: Jede Stimme zählt und geht nicht verloren.