Dort, wo die Deportation der Familie Laubinger vom Bahnhof Halver aus geschah, soll das Mahnmal errichtet werden. Das entschieden die Mitglieder des Rates der Stadt Halver am Montag, 19. Juni, einstimmig. Ab sofort können die Ideen zur Schaffung und Installation des Mahnmals eingereicht werden. Es soll an die Opfer der NS-Zeit erinnern und besonders das Schicksal der Sinti-Familie Laubinger berücksichtigen.

Die Stadt Halver wünscht sich die Einbeziehung mehrerer Facetten: Es gehe um Opfer und Täter, Mahnen und Erinnern, Gedenken und Innehalten sowie um die Einordnung in das globale und regionale Geschehen in der NS-Zeit.
Die Bezugnahme, bei der kein Vollständigkeitsanspruch erhoben wird, müsse nicht erzählend sein, sondern könne auch assoziativ oder atmosphärisch umgesetzt werden.
Die Wettbewerbs-Kriterien
Es soll eine bevorzugt dreidimensionale Arbeit geschaffen werden. Dabei kann das Werk frei in Größe und Form gestaltet sein, solange es sich homogen in den Aufstellungsort am Kulturbahnhof einfügt. Alle Materialen sind zulässig – auf Nachhaltigkeit sei dennoch zu achten. Eine Formen- und Materialmischung ist ebenso möglich, wie die Einbeziehung von multimedialen Elementen. Laut Ausschreibung soll das Mahnmal witterungsbeständig sein und einen größtmöglichen Schutz vor Vandalismus bieten. Abends und nachts soll es beleuchtet werden.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können professionelle Künstler, die dies anhand einer Mitgliedschaft in einer Künstlersozialkasse oder Vergleichbarem (z.B. Ausstellungstätigkeiten, Galerieverband, Mitgliedschaft in einem Künstlerverband, abgeschlossenes Kunststudium) nachweisen können. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Anforderungen nicht nachweisen, können nicht zugelassen werden.
Für Halveraner Schüler hingegen, gibt es eine Möglichkeit, sich einzubringen – dies sei ausdrücklich erwünscht. Im Rahmen von AGs können die Schüler des AFG und der Humboldtschule mit den Künstlern zusammenarbeiten. Den Kontakt stelle die Stadt Halver her.
So wird entschieden
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund von Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit, künstlerischer Intention sowie den oben genannten Kriterien. Sie besteht aus Bürgern, dem Bürgermeister, dem Ausschussvorsitzenden für Bildung, Kultur und Soziales, dem Leiter des Fachbereiches 2, dem Vorsitzenden der Sinti-Union Hessen sowie einem/einer Vertreter/in eines Künstlerverbandes.
Die Kosten
Die Auswahlkommission wählt eine Arbeit aus, die als Mahnmal errichtet werden soll. Hierfür erhält der/die ausgewählte KünstlerIn ein Honorar in Höhe von 5000 Euro brutto. Für die bauliche Umsetzung inklusive der Herstellungskosten, Materialkosten, Transport- und Montagekosten sowie sonstige Auslagen sind maximal 20.000 Euro vorgesehen.
Die Fristen
Die Bewerbungsfrist endet am 18. September. Die Auftragsvergabe erfolgt nach dem Ratsbeschluss am 11. Dezember 2023. Bis spätestens 30. Juni 2024 soll das Mahnmal erreichtet sein.
Hier geht’s zur Ausschreibung der Stadt Halver.
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