Der Märkische Kreis soll mit den Anrainer-Kommunen Halver, Hagen, Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und dem Ennepe-Ruhr-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erstellung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzepts für das Einzugsgebiet der Ennepe abschließen. Das haben die Mitglieder im Ausschuss für Abfallwirtschaft,Umweltschutz und Planung einstimmig beschlossen.
Quellgebiet in Halver
Die Ennepe ist ein zirka 42 Kilometer langer linker Nebenfluss der Volme und entspringt südöstlich der Stadt Halver in einem Quellgebiet und verlässt das Stadtgebiet von Halver in Richtung Breckerfeld und damit den Märkischen Kreis.
Auf dem Stadtgebiet von Breckerfeld wird die Ennepe zur Ennepetalsperre gestaut. Der weitere Verlauf führt über Ennepetal und Gevelsberg bis die Ennepe in Hagen in die Volme mündet, die der Ruhr zufließt, heißt es in der Sitzungsvorlage. Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper erklärte ergänzend: „Die Kosten tragen die anliegenden Städte.“ Man erhoffe sich eine 80-prozentige Bezuschussung durch das Land NRW.
Immense Schäden 2021
Das Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 habe auch im Flusseinzugsgebiet der Ennepe (zirka 188 Quadratkilometer) zu immensen Schäden geführt, wobei die Stadt Halver als „Oberliegerin“ relativ glimpflich davongekommen sei. Die Schäden der „Unterlieger“ seien im Vergleich dazu deutlich höher gewesen.
„Neben der Beseitigung der Schäden sollen nunmehr verstärkt Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Ausgangspunkt sollen nicht unabhängig voneinander geplante Einzelmaßnahmen der betroffenen Städte sein, sondern eine interkommunale Gesamtbetrachtung der Ennepe von der Quelle bis zur Mündung“, so dieKreisverwaltung.
Federführung beim Ruhrverband
Unter der Federführung und Projektleitung des Ruhrverbands haben die Stadt Hagen, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis und die kreisangehörige Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Halver nunmehr den Entschluss gefasst, hierzu gemeinsam ein flussgebietsbezogenes Hochwasserschutzkonzept für die Ennepe zu entwickeln. Zu diesem Zweck schließen sich der Ruhrverband und die kommunalen Kooperationspartnern zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Umsetzung vor Ort von in dem Konzept erarbeiteten Maßnahmen ist nicht Gegenstand der Öffentlichen Vereinbarung und Sache der jeweiligen Städte.
Märkischer Kreis hat schon eine Starkregenkarte
Der Märkische Kreis verpflichte sich nur dazu, seine schon vorliegende Starkregengefahrenkarte bereit zu stellen. Über die Erstellung des Konzeptes hinaus werde er jedoch an der Umsetzung der Einzelmaßnahmen als Genehmigungsbehörde beteiligt. Ein Gewässerausbau sei in der Regel durch die Untere Wasserbehörde genehmigungspflichtig. Die Errichtung von Überschwemmungsgebieten beziehungsweise Auen erfordert weiterhin eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und gegebenenfalls der Unteren Bodenschutzbehörde.
Der Beschluss des Ausschusses für Abfallwirtschaft,Umweltschutz und Planung muss noch vom Kreisausschuss (2. Juli) und vom Kreistag (9. Juli) bestätigt werden.







