In der Ratssitzung am vergangenen Dienstag, 10. Februar, hat das oberste Gremium der Stadt einstimmig den Weg für den Bauturbo frei gemacht. Zu der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung hatten die Kommunalpolitiker jedoch noch eine Änderung, ehe sie das Thema verabschiedeten.
Das Bauturbogesetz, offiziell von der Bundesregierung als "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" bezeichnet, wurde am 27. Oktober 2025 beschlossen und soll zum Bürokratieabbau beitragen. Genau daran hatte aufgrund der aktuellen Vorlage jedoch die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) ihren Zweifel. "Das Risiko von Wiedersprüchen und Klagen ist hier latent gegeben. Dann haben wir keinen Bürokratieabbau, sondern einen Aufwachs", kritisierte Rüdiger Däumer von der UWG die aktuelle Vorlage. Er ist Bauingenieur, entwickelt bei der Autobahn GmbH des Bundes regelmäßig komplexe Bauwerkspläne und kennt die zahlreichen rechtlichen Hürden des deutschen Baurechts.
Genau diese Hürden soll der Bauturbo - zumindest im Kontext des Wohnungsbaus - reduzieren. Das "Bauturbo-Gesetz" schafft zahlreiche Ausnahmem zum Baugesetzbuch, entbindet unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum Bebauungsplan. Notwendig hierfür ist jedoch unter anderem die Zustimmung der Gemeinde. Genau diese Zustimmung soll laut Vorlage der Verwaltung alleinig durch den Ausschuss für Umwelt und Bauen vergeben werden. Von den Fraktionen gibt es für diesen Ansatz Lob, er stärke die Transparenz der Entscheidungen sowohl gegenüber der Politik, als auch gegenüber dem Bürger.
Bauamt sieht bisher wenig Bedarf
Der Vorschlag von Däumer und UWG-Fraktionsvorsitzendem Clemens Wieland: Eine Änderung der Vorlage, der Beschluss wird darum ergänzt, dass der Bauturbo erst dann eingeführt wird, wenn entsprechende Leitlinien durch die Verwaltung erarbeitet wurden. Bauamtsleiter Lars Feltens erklärt, dass dies auch in zahlreichen umliegenden Städten, unter anderem Meinerzhagen, gerade passiert. Er ergänzt zum Bauturbo jedoch: "So richtig drauf gewartet hat man in unserem Bereich darauf nicht", denn seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es noch keinen Antrag in Kierspe, der auf den neuen Richtlinien beruht. Auch anderswo wird es noch selten genutzt und noch weniger dagegen geklagt, so dass für mögliche Leitlinien noch kein gerichtlicher Präzedenzfall vorliegt.
Als wichtigsten Punkt für diese Leitlinien sah Däumer die Empfehlung, den Bauturbo lediglich im Innenstadtbereich zu nutzen, um ein Umgehen des Bebauungsplanes im Außenbereich durch den Bauturbo zu verhindern. Mit der Ergänzung, entsprechende Leitlinien zu definieren, wurde die Vorlage der Verwaltung einstimmig durch die Ratsmitglieder angenommen.
Durch den Ratsbeschluss gilt in Zukunft folgendes:
- Mit Zustimmung der Gemeinde kann - wie bisher - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden. Neu ist, dass dies explizit auch gilt, wenn von den Grundzügen der Planung befreit werden soll. In der Folge ist die bisherige Praxis einer entsprechenden Änderung eines Bebauungsplanes im Regelfall entbehrlich. Weiterhin eingehalten werden müssen jedoch zwingend öffentliche Belange (wie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie erhebliche umweltbezogene Auswirkungen). Der Ermessenspielraum ist hier trotz „Kann-Vorschrift“ bei Vorliegen der Voraussetzungen stark eingeschränkt.
- In Bereichen nach § 34 BauGB (Innenbereich ohne Bebauungsplan) können Abweichungen von der Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung erteilt werden, wenn das Vorhaben der Errichtung oder Umnutzung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
- Von bestehenden Bauvorschriften (u.a. Immissionsschutz) kann bis zu einem Maß abgewichen werden, wenn das Ergebnis auch mittels eines Bebauungsplanes planbar wäreund das Rücksichtnahmegebot gewahrt wird.











