„Wir wollen nach dem Urteil keine Zeit verlieren“, eröffnete Simon Thienel, Kämmerer und erster Beigeordneter der Stadt Halver, die Diskussion rund um das Baugebiet Herksiepe/Schillerstein in der Ausschusssitzung für Planung und Umwelt am Mittwoch, 13. September.
„Wir müssen uns beide Wege offen halten“, führte er weiter aus. Gemeint ist damit, dass parallel zum – derzeit ruhenden – beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB nun auch noch das geordnete Verfahren eingeleitet werden soll. Geschehen soll dies, um weiterarbeiten zu können, wie Simon Thienel begründete.
Gesetzliche Lage noch unklar
Der Entscheidung liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli zu Grunde. Dieses besagt, dass der § 13b BauGB mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist. In ihm wird ein Verstoß gegen das EU-Recht gesehen.
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen demnach nicht ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren überplant werden. Somit ist fragwürdig, ob das Neubaugebiet Herksiepe/Schillerstein, wie ursprünglich geplant, im beschleunigten Verfahren erschlossen werden kann.

Wie der Umgang mit Paragraph 13b BauGB nun in der Praxis aussehen wird, steht abschließend noch nicht fest. Deshalb soll laut Thienel das beschleunigte Verfahren noch nicht ausgeleitet werden.
„Wir sollten uns nicht selbst den Weg versperren“
Bis eine klare Gesetzgebung vorliegt, so der Kämmerer weiter, soll das Verfahren nach § 13b BauGB ruhen. Gleichzeitig soll nun das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB eingeleitet werden. Dieser sieht vor, dass die Gemeinde selbst die Bauleitpläne erstellt und eine entsprechende Umweltprüfung durchgeführt wird.
Das Gremium stimmte am Ende – bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme – für die Beschlussvorlage. Demnach soll nun, während das beschleunigte Verfahren ruht, das Reguläre eingeleitet werden.
Die endgültige Abstimmung soll in der kommenden Ratssitzung erfolgen.
Urteilsbegründung liegt seit Montag vor
Nach Informationen von LokalDirekt liegt die Urteilsbegründung seit Montag, 11. September, vor. Auf telefonische Nachfrage erklärte Simon Thienel am Freitag, 15. September: „Die Urteilsbegründung wirft die Frage auf, wie mit § 13b umgegangen wird.“ Deshalb solle nun zusätzlich das ordentliche Verfahren eingeleitet werden.