Auf Gehwegen muss es entfernt werden, um Unfälle durch ein Ausrutschen auf nassen Blättern zu vermeiden. Im Garten hingegen kann Laub durchaus sinnvoll genutzt werden. Die Verbraucherzentrale NRW gibt hilfreiche Tipps, wie man der herbstlichen Blätterflut effektiv begegnet, und erklärt Wissenswertes zum Versicherungsschutz.

Wer muss fegen?

Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hauseigentümer übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hauseigentümer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen.

Welche Versicherung tritt bei einem Unfall ein?

Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadensersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein – zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Sturz auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadensersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Wie entsorgen?

Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder, falls vorhanden, auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden. Mancherorts werden die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfen erweitert, so dass Privatpersonen dort Laub abgeben können. Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.

Was ist mit Laub im eigenen Garten?

Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Wer einen Komposthaufen hat, kann Zweige und Laub im Wechsel schichten. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann. Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Warum ist Verbrennen keine zündende Idee?

Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Regeln gelten für Laubbläser?

Laubbläser helfen beim Zusammentreiben der Blätter, erzeugen aber auch Lärm. Deshalb dürfen sie nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden. Diese können von den Kommunen in Verordnungen auf Grundlage des Bundesimissionsschutzgesetzes festgelegt werden. Mit Lautstärken zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht der Pegel eines Benzin-Laubbläsers dem Lärm an einer stark befahrenen Straße. Beschwerden über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Günstiger und Nerven schonender ist der gute alte Rechen, der auch nach Feierabend zum Einsatz kommen darf.

Mehr rund ums Laub unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18550

Für weitere Informationen:

Beratungsstelle Lüdenscheid

Verbraucherzentrale NRW

Altenaer Str. 5 58507 Lüdenscheid

[email protected]

www.verbraucherzentrale.nrw