„Zunehmende Umlagebelastung durch LWL und Kreis, stark inflationäre Preisentwicklung, erhöhte Migrationsbewegungen, unüberschaubare Aufwendungen für Klimaanpassungsmaßnahmen“: Das sind einige von mehreren Einflussgrößen, die nach Ansicht von Bürgermeister Olaf Stelse für das Minus verantwortlich sind. Im Haushaltsplan 2023 hatten Stelse und Steinhaus-Derksen ein Minus von rund 400.000 Euro für 2024 prognostiziert. Nun beträgt das Minus rund 1,5 Millionen Euro mehr – nämlich -1.900.756 Euro. Die Aussichten für die kommenden drei Jahre sehen ebenfalls ein negatives Ergebnis vor (2025 = -1.312.705 Euro, 2026 = -1.078.952 Euro, 2027 = -128.731). Dennoch soll es in 2024 keine Erhöhung der Grund- oder Gewerbesteuer geben, erklärte Bürgermeister Stelse. Stattdessen soll in diesem Jahr die Ausgleichsrücklage verringert werden.
Trotz der gestiegenen Herausforderungen plant die Verwaltung zahlreiche Investitionen. Das Feuerwehrgerätehaus in Neuenhaus (Neubau der Garage), den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen, Straßensanierungen, Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, die Sanierung von Sonderbauwerken, die Modernisierung der Turnhalle der Servatiusschule, die Umsetzung weiterer ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen sowie Leader-Projekte wie die Radabstellanlagen und die Urnenanlage für den Friedhof sind Investitionen, die in diesem Jahr getätigt werden sollen.
Mit steigenden Kosten rechnet Olaf Stelse durch Kreisausgaben im öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie bei den Märkischen Kliniken. Eine Finanzierung durch den Kreis wirkt sich für die Kommunen des Märkischen Kreises „umlageerhöhend aus“. Bislang müssen jährlich rund 20 Millionen Euro abgedeckt werden – der Bürgermeister geht von einer „kontinuierlichen Steigerung des Fehlbetrages bis in 2027 auf rund 31,2 Millionen Euro aus“.
Zwar legen Land und Bund täglich neue Förderprogramme auf – „aber: die meisten Fördermittel können nur mit enormem bürokratischem Aufwand generiert werden“. Als Beispiel nannte er den Digitalpakt. Er appelliert an die Fördergeber, eine „pauschale Zuweisung von Mitteln“ einzuführen, die gegebenenfalls mit Angabe einer Zweckbindung versehen sind. So könnten die Förderprozesse entbürokratisiert werden.