Streit zwischen zwei Parteien kann es aus den verschiedensten Gründen geben. Oftmals landen diese Fälle dann vor Gericht. Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, können Schiedsmänner und – frauen versuchen, einen Vergleich zwischen den beteiligten Parteien zu erzielen.
Die Stadt Halver ist aktuell auf der Suche nach einer neuen Schiedsperson, da der aktuelle Schiedsmann das Amt aus privaten Gründen niederlegt. Interessierte Bürger können sich um das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I und als Stellvertreter für den Schiedsamtsbezirk II bewerben.
Ausgeschlossen von diesem Amt sind Personen, die in Folge eines Richterspruchs öffentliche Ämter nicht ausüben dürfen oder die unter Betreuung steht. Nicht geeignet sind Interessenten, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die nicht im Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben oder die durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Die Schiedsperson wird durch den Rat der Stadt Halver auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie ist ehrenamtlich tätig und untersteht der Aufsicht des jeweiligen Amtsgerichtes. Schiedspersonen sind zuständig für Schlichtungsverfahren über bestimmte streitige Rechtsangelegenheiten bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen.
Durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen erfolgt vor Antritt der Stelle eine Schulung in Form eines Tagesseminares. Er steht auch während der Ausübung der Schiedsamttätigkeit für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Im Normalfall werden die Schiedsleute zirka für zwei bis drei Fälle pro Jahr in Aktion treten müssen.
Bewerbungen für diese Tätigkeit sind bis zum 21. Juli an die Stadtverwaltung Halver, Clarissa Weinberg, Thomasstraße 18, 58553 Halver, zu richten.