Herscheid. In diesen Tagen verschickt die Gemeindeverwaltung die Grundsteuer- und Abfallgebührenbescheide 2024. Die erste Fälligkeit ist nun der 15. April 2024, dann wird also abgebucht. Wer der Gemeinde bereits ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun, denn es wird automatisch abgebucht. Wer noch kein Mandat erteilt hat, wird gebeten, die entsprechenden Gebühren zum Fälligkeitsdatum zu überweisen.
Wenn im vergangenen Jahr nach dem 31. Oktober 2023 ein Haus erworben wurde, konnte der Eigentümerwechsel aufgrund der Cyberattacke nicht mehr erfasst werden. Das bedeutet, dass die Bescheide für entsprechende Abgaben an die Voreigentümer der Immobilie geschickt werden. In dem Falle ist es wichtig, dass die neuen Eigentümer eine Kopie des Kaufvertrages und einer Kopie des Grundbuchauszuges in der Steuerstelle im Rathaus (Zimmer 211) einreichen, damit die Daten korrigiert werden können.
Fragen beantwortet Britta Borggräfe (Tel. 02357/9093- 47, E-Mail [email protected]).









