Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises weist auf Änderungen der Hygiene-Verordnung in NRW hin. Diese betreffen insbesondere das Friseurhandwerk, Kosmetik-, Fingernagel- und Fußpflegestudios und gilt auch für Tätowierungen, Piercings, Ohrlochstechen und vergleichbare Tätigkeiten.
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