Am Mittwoch, 28. Februar, wurde dem Bauausschuss ein Wirtschaftlichkeitsgutachten mit drei Varianten zur Sanierung des Kreishauses vorgestellt.
Bei einer Grundsanierung „in einem Rutsch“ lägen die Investitionskosten laut Gutachten – grob geschätzt – bei rund 140 Millionen Euro. Diese seien jedoch bei den aktuellen Rahmenbedingungen (Baupreise, Zinsen, Unterfinanzierung der Kommunen) derzeit schlicht nicht zu stemmen, sagte Landrat Olaf Schade, der in der Ausschusssitzung zu Gast war.
Sanierung würde Kommunen über Jahrzehnte belasten
Die notwendigen Gelder würden sich nur über die Kreisumlage und damit mit Mitteln der neun Kommunen aufbringen lassen: „Eine Ausgabe in dieser Höhe widerspricht aber dem solidarischen Zusammenwirken des Kreises mit den Städten. Sie würde jede einzelne Kommune über Jahrzehnte zu stark belasten“, so Schade.
„Fokus auf Funktionsfähigkeit setzen“
Wie aber soll es weitergehen? Die für das Gutachten ebenfalls untersuchten Varianten „Verschiebung“ oder „abschnittsweise Grundsanierung“, „Neubau am Standort“ oder „Neubau an einem neuen Standort“ ergaben noch höhere Summen – zwischen 173 und 188 Millionen Euro – und scheiden somit aus Kostengründen ebenfalls aus.

Gar nichts machen sei keine Option, betonte der Landrat. Der Zustand des mehr als 50 Jahre alten Gebäudes stelle insbesondere beim Brand- und Arbeitsschutz sowie mit Blick auf Schadstoffe und notwendige technische Neuerungen für die fortschreitende Digitalisierung eine erhebliche Herausforderung dar: „Wir werden daher jetzt nur noch das in den Fokus rücken, was zum Betriebserhalt und für die Funktionsfähigkeit des Kreishauses notwendigerweise gemacht werden muss“, sagte Schade. Ein entsprechender Prüfauftrag sei erteilt. „Wie von uns vermutet, wäre es für eine nachhaltige, dauerhafte und zukunftsweisende Lösung die richtige Entscheidung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Mit Blick auf vermutlich weiter steigende Baupreise wäre es zudem sinnvoll, dies möglichst zeitnah zu machen.“
LWL will das Kreishaus unter Denkmalschutz stellen
Informiert wurden die Ausschussmitglieder zudem über die Absicht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, das Kreishaus als Baudenkmal in die Denkmalliste einzutragen. Ein entsprechendes Anhörungsschreiben der Stadt Schwelm liegt dem Kreis vor.
Die Kreisverwaltung hat jetzt bis Ende Juni Zeit, Stellung zu nehmen. „Darin wiederfinden wird sich in jedem Fall, dass ein Denkmalschutz für den Kreistagssitzungssaal und die künstlerischen Gestaltungen akzeptabel ist, er aber für das in die Jahre gekommene Verwaltungsgebäude nicht in Frage kommt“, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Beim Verfassen der Stellungnahme werde sich die Kreisverwaltung von einem Fachanwalt beraten lassen.