Der 25-Jährige geriet am 21. Juni 2023 gegen 16.15 Uhr auf der Herscheider Straße in Lüdenscheid in eine Verkehrskontrolle. Es kommt heraus, dass die Fahrerlaubnis des Mannes noch bis zum 30. Juni gesperrt war. Grund dafür war ein früheres Strafverfahren, in dem der Herscheider wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Roller verurteilt worden war.
Die damalige verbotene Rollerfahrt hatte der Mann am 3. Mai 2022 unternommen, die Verhandlung mit der Verurteilung dazu war im September 2022. Der Angeklagte erklärte im aktuellen Prozess, er habe die Richterin im Rollerverfahren gefragt, ob die Verurteilung auch Auswirkung auf seinen Pkw-Führerschein – den er neun Tage nach der Rollerfahrt bestanden und bekommen hatte – habe. „Sie hat nein gesagt. Es würde nur um die Sache mit dem Roller gehen.“ Darauf habe er sich verlassen, so der 25-Jährige.
„Schließlich ist sie ja Richterin.“ Hätte sie etwas anderes gesagt, wäre er nie mit dem Führerschein gefahren, beteuerte der Herscheider. Jedenfalls sei er zwischen dem Rollerurteil und der Polizeikontrolle vom 21. Juni 2023, fünfmal kontrolliert worden. „Nie war etwas mit dem Führerschein“, sagte der Angeklagte.
Im Juni dann die Überraschung: Fahrerlaubnis gesperrt, habe es von den Polizisten geheißen. Der Führerschein sei ihm direkt abgenommen worden. Als er ihn zurückhaben wollte, sei plötzlich nirgends vermerkt gewesen, dass er je einen Führerschein hatte. Das konnte der Richter bestätigen. Er habe lediglich die Bescheinigung, dass der Angeklagte die Fahrprüfung am 12. Mai 2022 bestanden hatte. „Und am selben Tag habe ich den Führerschein in Lüdenscheid abgeholt. Mit meinem Schwiegervater“, warf der 25-Jährige sofort ein.
Der Richter führte weiter aus, dass es eine Notiz gebe, aus der zu schließen sei, dass der Führerschein des Angeklagten von der Polizei zur Verkehrsbehörde geschickt worden sein soll. Aber auffindbar sei er nicht. „Lassen Sie uns das Verfahren einstellen. Das ist so ein Durcheinander“, machte der Richter dem Ganzen schließlich ein Ende.