Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine getauscht und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht werden, teilt der Märkische Kreis mit. Im Märkischen Kreis betrifft das etwa 200.000 Führerscheine. Der Gesetzgeber hat dazu einen Stufenplan erarbeitet. In den bisherigen Stufen wurden bis Anfang 2025 etwa 49.200 graue und rosa Führerscheine getauscht.
Zuletzt waren die Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 an der Reihe. Bis zum 19. Januar hätten normalerweise alle, die in dieser Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen müssen. Wer das noch nicht geschafft hat, sollte zeitnah einen Termin vereinbaren, heißt es in der Mitteilung. Zur Information: Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument „Führerschein“ ist abgelaufen. Hier muss man mit einem Ordnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Hintergrund
Die Führerscheine können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid umgetauscht werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 31,80 Euro. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Bei Führerscheinen, die nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurden, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da zunächst eine Bestätigung der Führerscheindaten durch die ausstellende Behörde angefordert werden muss – die sogenannte „Karteikartenabschrift“. Nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Der neue Kartenführerschein wird anschließend direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Den alten Führerschein bekommen Bürger – mit einem Ablaufdatum versehen – wieder ausgehändigt.
Ab der aktuellen Umsetzungsstufe kommen nun auch Umtausche von bereits vorhandenen EU-Kartenführerscheinen hinzu. Ist der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden – das Ausstellungsdatum ist der Ziffer 4a auf der Vorderseite zu entnehmen – muss dieser bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können online oder telefonisch unter 02351 966 60 gebucht werden.