Die Gemeinde Schalksmühle wendet sich an alle, die im kommenden Jahr volljährig werden: Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, muss die Gemeinde Daten übertragen. Dazu gehören der Familienname, der Vorname und die gegenwärtige Anschrift.
Die Gemeinde teilt mit, dass es möglich ist, der Datenübermittlung zu widersprechen. Dabei sei der Widerspruch an keine Voraussetzung gebunden und brauche deshalb nicht begründet werden. Er kann beim Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schalksmühle eingelegt werden – unbedingt vorzulegen, so die Gemeinde Schalksmühle, seien der Personalausweis oder ein Reisepass.
Zum Hintergrund: Seit mehr als 13 Jahren ist die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft, sofern kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt. Aber: Für Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, besteht die Möglichkeit freiwilligen Wehrdienst zu leisten.