Lüdenscheid. 2016 verliert eine Frau aus Lüdenscheid wegen einer Trunkenheitsfahrt ihren Führerschein. Um ihn zurückzubekommen, absolviert sie erfolgreich eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung). Schließlich ist nur noch ein Kurs in einer Fahrschule nötig. Doch den macht die Frau nicht. Stattdessen wird sie zur Fußgängerin – meistens. Ab und zu nutzt sie aber trotz fehlender Erlaubnis ein Auto. So wird sie 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am 5. Oktober 2023 sitzt sie erneut am Steuer, unter anderem befährt sie die Straße Honseler Bruch. Wahrscheinlich wäre die verbotene Fahrt gar nicht herausgekommen. Aber die Frau missachtet ein Stoppschild. Außerdem ist der TÜV ihres Wagens abgelaufen. All das fällt einer, sich zufällig in der Nähe befindlichen, Polizeistreife auf. Die 33-Jährige landet auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid. „Das war dumm, das weiß ich“, räumt die Frau ein.
Strafe: 450 Euro
Da sowohl die Trunkenheitsfahrt, als auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis so lange zurückliegen, sind die Eintragungen aus dem Vorstrafenregister gelöscht. Damit gilt die Lüdenscheiderin als Ersttäterin. Entsprechend niedrig ist mit 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) die Strafe für die Fahrt vom 5. Oktober. Warum sie an dem Tag gefahren war und warum sie den fehlenden Kurs für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht gemacht hatte, konnte oder wollte die Angeklagte nicht sagen.