Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen habe Mitte Juni 2023 einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung entsprechender Einrichtungen. Die Turnhalle Holensiepen sei, so die Verwaltung, grundsätzlich förderfähig.
„Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.100.000 Euro wird zuzüglich Kostensteigerung von 20 Prozent sowie einem Aufschlag für Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Turnhalle zugrunde gelegt“, hieß es in der Sitzungsvorlage. Somit beliefen sich die geschätzten Gesamtkosten auf 1,5 Millionen Euro. Die Kosten beinhalteten die Erweiterung über zwei Etagen und die damit verbundene Umsetzung der drei Kabinen Lösung – inklusive Ball und Trikotlager – sowie die Erneuerung des Hallenbodenbelages, des Duschbereiches und Malerarbeiten.

Der Basisfördersatz betrage 45 Prozent. Eine mögliche Zuwendung belaufe sich demnach auf 675.000 Euro, die Eigenmittel betragen 825.000 Euro. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 wurden bereits 850.000 Euro im Finanzplan 2024 eingeplant. Die nunmehr höheren Kosten seien im Haushaltsplan 2024 ohne die Berücksichtigung von Fördermitteln einzuplanen, da noch nicht bekannt sei, wann und ob mit einer Bewilligung zu rechnen sei.
Das Verfahren sei grundsätzlich in zwei Phasen untergliedert. Die erste Phase bestehe aus einem Interessenbekundungsverfahren. Hierfür werde von der Verwaltung eine Projektskizze eingereicht, über die dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheide. Sofern das Projekt Turnhalle Holensiepen als ein zur Antragsstellung vorzusehendes Projekt ausgewählt werde, erfolge die eigentliche
Beantragung der Bundesförderung, was dann die zweite Phase sei. Die Projektskizze wurde bereits digital eingereicht, um Fristen einzuhalten. Neben der Skizze sei ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, einzureichen. Dieser müsse bis zum 6. Oktober 2023 vorliegen.