Wer einen Flug lange im Voraus bucht, zahlt häufig bewusst mehr – etwa für günstige Abflugzeiten, kurze Umstiege oder eine Direktverbindung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW wenden sich derzeit vermehrt Reisende an die Beratungsstellen, deren ursprünglich gebuchte Flüge nachträglich auf andere Verbindungen umgebucht wurden. Die Verbraucherzentrale erklärt, welche Rechte Betroffene in solchen Fällen haben.
Wenn die Airline den Flug ändert
Grundsätzlich dürfen Fluggesellschaften Änderungen am Flugplan vornehmen. Reisende müssen diese jedoch nicht in jedem Fall akzeptieren. Entscheidend ist, wie stark die gebuchte Verbindung verändert wird.
Werden beispielsweise die Abflugzeiten deutlich verschoben, lange Umsteigezeiten eingeführt oder eine Direktverbindung durch einen Flug mit Zwischenstopp ersetzt, können Ansprüche auf eine Umbuchung oder eine Erstattung bestehen.
Was gilt, wenn der Ersatzflug günstiger war?
Besonders ärgerlich ist es für viele Reisende, wenn sie für eine teurere Verbindung bezahlt haben, später aber auf einen Flug umgebucht werden, der zum Zeitpunkt der Buchung deutlich günstiger gewesen wäre.
Einen automatischen Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz gibt es zwar nicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Betroffene den entstandenen Schaden aber grundsätzlich geltend machen. Dafür empfiehlt die Verbraucherzentrale, bereits bei der Buchung Preisunterschiede – etwa mit Screenshots – zu dokumentieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zu prüfen, ob der ursprünglich gebuchte Flug tatsächlich durchgeführt wird.
Unterlagen sichern und Alternativen prüfen
Wer von einer Flugumbuchung betroffen ist, sollte die ursprüngliche Buchung, die Änderungsmitteilung der Airline sowie möglichst auch Informationen zum damaligen Preisniveau aufbewahren. Außerdem rät die Verbraucherzentrale dazu, angebotene Ersatzverbindungen nicht vorschnell zu akzeptieren.
Je nach Art und Umfang der Änderung können Ansprüche auf eine andere Flugverbindung, eine Erstattung oder – bei kurzfristigen Änderungen – weitere Ausgleichsleistungen bestehen. Bei der Prüfung möglicher Ansprüche kann die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. In komplizierteren Fällen bieten außerdem die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Unterstützung an.









