Abgerechnet wird am Ende! Dieses nach einem Actionfilm klingende Motto gilt auch für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Das Drehbuch ist laut Verkehrsrecht eindeutig: Bist Du unverschuldet darin verwickelt, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden aufkommen. Als eine Option steht Dir die fiktive Abrechnung zu. Doch was ist damit genau gemeint? Das erfährst Du jetzt.
Reparieren oder Erstattung: Du entscheidest in Deinem Schadensfall!
Geschädigte sind nicht dazu verpflichtet, den Schaden nach dem Unfall in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Du kannst den Unfallschaden bzw. die Reparaturkosten auch fiktiv abrechnen und somit einen beträchtlichen Wert auszahlen lassen.
Und Action! Hier steht Dir heldenhafter Sachverstand zur Verfügung
Wahrscheinlich bist Du jetzt schon überrascht, da Du von einer neuen Möglichkeit bei der Schadensabwicklung erfahren hast. Wie Du den Unfallschaden am Fahrzeug bzw. Deine Ansprüche auch regulieren möchtest: Du solltest auf einen unabhängigen Kfz Gutachter wie Sven Schmidt und nicht auf den gegnerischen Versicherungsgutachter setzen.
Du brauchst jetzt einen anpackenden Alltagshelden an Deiner Seite, der für Deine Rechte entschieden kämpft! Genau diese Rolle wird Super Sven für Dich als erfahrener Alltagsheld spielen. Aufgeben ist für ihn niemals eine Option …
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Definition: Was bedeutet ‚fiktive Abrechnung‘?
Hierbei handelt es sich bei der Schadensregulierung im Haftpflichtbereich laut Verkehrszivilrecht um eine gängige Option für Unfallgeschädigte. Es besteht kein Zwang zur Reparatur. Du kannst Dir als Unfallgeschädigter die Kosten auszahlen lassen, die laut Sachverständigengutachten für die Reparatur angefallen wären.
Das Wichtigste zur fiktiven Abrechnung:
- Geschädigte haben nach einem Verkehrsunfall die Wahl zwischen der konkreten Abrechnung (= Werkstattreparatur) und der fiktiven (= Auszahlung der Schadenssumme).
- Ein unabhängiges Schadengutachten ist eine wichtige Voraussetzung für die fiktive Abrechnung: Die Schadenssumme muss objektiv beziffert werden.
- Die Kosten für ein Gutachten trägt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.
- Bei der fiktiven Abrechnung sind nicht nur die Reparaturkosten erstattungsfähig, sondern auch die Wertminderung, Rechtsanwaltskosten, eine Nutzungsausfallentschädigung und weitere Schadensposten.
- Nur ein Mietwagen und Mehrwertsteuer können bei der fiktiven Abrechnung nicht geltend gemacht werden.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Was bedeutet Schaden fiktiv abrechnen?
Auf Gutachtenbasis zahlt die zuständige Kfz-Versicherung die Netto-Reparaturkosten sowie weitere Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung und ggf. Kosten für einen Anwalt aus.
Was wird bei fiktiver Abrechnung abgezogen?
Nach einer Gesetzesänderung wird die Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung nicht mehr erstattet, es gilt die Netto-Summe. Versicherer kürzen oft unberechtigt bei UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätzen (= Arbeitslohn) von Markenwerkstätten. Verbringungskosten für ein Unfallfahrzeug fallen an, wenn die Werkstatt z. B. keine Lackiererei besitzt.
Was ist für die fiktive Abrechnung notwendig?
Das Unfallfahrzeug muss im eigenen Besitz sein. Bei Leasing / Finanzierung sind Halter nicht die Begünstigten. Grundsätzlich ist ein Schadengutachten notwendig, um die Forderung gegenüber der Versicherung aussagekräftig beziffern zu können. Es gibt keine Rechnungen oder Reparaturbestätigungen, also muss ein Gutachten her!
Fiktive Abrechnung: So funktioniert’s (inkl. Beispielrechnung)
Du hattest einen unverschuldeten Autounfall und möchtest die fiktive Abrechnung für die anstehende Unfallregulierung mit Deinem Fahrzeug nun prüfen? Dann greife zum Smartphone und rufe Super Sven an, der kommt wie geflogen und legt mit einem unparteiischen Gutachten die Basis für die fiktive Schadensabrechnung mit der Versicherung.
Diese Summe steht Geschädigtem nach fiktiver Abrechnung real zu
Nehmen wir an, die Netto-Reparaturkosten werden mit einem Wert 3.000 Euro kalkuliert und die Wertminderung durch den Fahrzeugschaden beträgt 400 Euro. Die unfallbedingte Ausfallzeit beträgt 5 Tage, wodurch sich mit Blick auf Gruppe C in der Nutzungsausfalltabelle für einen Audi A2 34 Euro pro Tag ergeben, in Summe also 170 Euro. Lässt Du Dein Auto nach dem Unfall nicht reparieren, könntest Du mit der Versicherung im Haftpflichtfall in diesem Beispiel einen Betrag von 3.570 Euro fiktiv abrechnen. Diese Summe ist von der Versicherung auszuzahlen.
Bei einem Blick auf Details des Schadens oder die Nutzungsausfalltabelle wird schnell klar, warum Du auf heldenhaften Sachverstand setzen solltest: Je nach Alter des Fahrzeugs wird die Haftpflichtversicherung versuchen, den Schaden klein zu rechnen. Mit dem Gutachternetzwerk von Super Sven kannst Du Dich entschieden zur Wehr setzen.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung für Unfallopfer?
Das lässt sich völlig pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die Konstellation in Deinem Fall und Deine Ziele an. Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung bei älteren Fahrzeugen prüfenswert. Je größer der Schaden ist, desto eher solltest Du die fiktive Abrechnung kritisch hinterfragen.
Aber keine Sorgen: Mit dem Super-Service von Kfz Gutachter Sven Schmidt bist Du in jeder Hinsicht optimal beraten.
Diese Schadenspositionen kannst Du bei der fiktiven Abrechnung einfordern
- Netto-Reparaturkosten laut erstelltem Schadensgutachten (auf das Problem von Stundensätzen markengebundener Werkstätten gehen wir noch ein)
- Nutzungsausfall für die im Gutachten konkretisierte Ausfallzeit
- Schadenersatz für die erlittene merkantile Wertminderung (diese bliebe auch nach einer fachgerechten Reparatur bestehen)
- Gutachterkosten: Bei eigenem Unverschulden entstehen für Dich keine Kosten, mit einer Abtretungserklärung musst Du nicht in Vorkasse treten
- Übernahme des Rechtsanwaltshonorars durch Versicherer des Unfallgegners, falls Du Dich gegen Kürzungsversuche wehrst
Voraussetzungen, um den Unfallschaden auszahlen zu lassen
Auch Superkräfte helfen Dir in diesem Fall nicht, wenn das Fahrzeug nicht Dir gehört. Ist es ein Leasingwagen oder besteht noch eine Finanzierung, so bist Du nicht der Eigentümer. Der Leasinggeber oder die Bank müssten dann eine Entscheidung über die fiktive Abrechnung treffen. Im Schadensfall solltest Du umgehend Kontakt aufnehmen.
Haftpflichtschaden: Keine fiktive Abrechnung ohne objektives Schadensgutachten
Rein formal ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 700 Euro laut Bundesgerichtshof (BGH) notwendig, um Deine Forderungen beziffern zu können. Bei der fiktiven Abrechnung gibt es ja keine Reparaturrechnung. Also muss das Gutachten die genannten Schadensposten beziffern können. Es liegt auf der Hand, dass Du das nicht dem gegnerischen Gutachter überlassen solltest: Super Sven ist auf Deiner Seite!
Handelt es sich nur um einen Bagatellschaden unter 700 Euro, kann die fiktive Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags erfolgen. Über der Bagatellschadensgrenze solltest Du Dich niemals nur mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben: Du würdest unfreiwillig auf viel Geld verzichten!
Abzüge bei der fiktiven Abrechnung: Versierter Sachverstand für Deine Rechte
Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2002 ist es gängige Regulierungspraxis, dass die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet wird. Geschädigte müssen sich daher bei der fiktiven Abrechnung mit Netto-Reparaturkosten zufriedengeben. Eine tatsächliche Reparatur findet ja nicht statt, weshalb auch keine Mehrwertsteuer angefallen sein kann.
Unfallschaden auszahlen lassen trotz Reparatur: Was geht?
Grundsätzlich ist es Deine Entscheidung! Nutze die Freiheiten, die Du Dir mit einem heldenhaften, unabhängigen Gutachter bei der Schadensregulierung erarbeitest. Du kannst bei einem kosmetischen Schaden die Summe fiktiv abrechnen und gar nichts machen, sofern die Verkehrssicherheit weiterhin gegeben ist.
Du kannst Dich nach der fiktiven Abrechnung auch selbst um die Reparatur kümmern. Mit dem Netzwerk von Gutachter Sven ergeben sich weitere Optionen. Das einzige, was nicht sofort nach der fiktiven Abrechnung geht, ist der Autoverkauf. Du musst das verunfallte Fahrzeug weiternutzen.
Auto verkaufen nach fiktiver Abrechnung? Das gilt!
Entscheidest Du Dich für die fiktive Abrechnung in Deinem Schadensfall, bist Du an die Haltefrist von 6 Monaten gebunden. Während dieser Frist musst Du den Unfallwagen weiternutzen. In einem Urteil von 2008 (Aktenzeichen VI ZB 71/08) sieht der BGH die Haltefrist nicht als Anspruchsvoraussetzung, sondern als Beweis für das Integritätsinteresse des Geschädigten.
Ab wann gilt die Haltedauer von 6 Monaten?
Das wird Dir Sven Schmidt im konkreten Fall genau beantworten können. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Entscheidung für die fiktive Abrechnung gegenüber der Versicherung geäußert wird. Es ist Geschädigten im Regelfall nicht zuzumuten, den Zeitraum bis zur Auszahlung einzuberechnen.
Kürzungen: Häufige Streitpunkte bei der fiktiven Abrechnung
Je älter das Fahrzeug im Falle der fiktiven Abrechnung ist, desto wahrscheinlicher sind Kürzungen. Mit Super Sven und seinem heldenhaften Netzwerk an Deiner Seite kannst Du dafür sorgen, dass es bei KürzungsVERSUCHEN bleibt. Das ist jedenfalls der Anspruch von Super Sven bei der Schadensabrechnung!
Grundsätzlich kürzen viele Versicherer gerne und oft bei den Stundenverrechnungssätzen markengebundener Werkstätten und UPE-Aufschlägen für Ersatzteile. Sie argumentieren mit der Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten und verweisen auf günstigere Möglichkeiten. Du erkennst hier wieder, warum es im Einzelfall auf heldenhaften Sachverstand ankommt. Selbstverständlich lässt sich nicht alles mit der Schadensminderungspflicht kürzen!
Welche Fachwerkstatt soll / darf es sein?
Ist das Auto keine 3 Jahre alt und bis dato in einer Markenwerkstatt / markengebundenen Fachwerkstatt scheckheftgepflegt worden, müssen laut BGH-Urteil von 2009 auch Stundensätze von Markenwerkstätten fiktiv abgerechnet werden (Aktenzeichen VI ZR 53/09). Ersatzteilaufschläge sind gemäß Rechtsprechung auch fiktiv abzurechnen, wenn sie als ortsüblich gelten.
Fiktive Abrechnung und wirtschaftlicher Totalschaden
Nur ein Gutachten kann zeigen, ob es sich lohnt, einen Fahrzeugschaden instand zu setzen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist keine fiktive Abrechnung möglich. Rein formal dürfen die Reparaturkosten laut Gutachten nicht mehr als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesem Fall rechnen Versicherungen auf Totalschadenbasis ab.
Als Geschädigter würdest Du bei einem Totalschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung erstattet bekommen. Zum Restwert darf der Unfallwagen verkauft werden. Im Wiederbeschaffungswert ist sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand enthalten.
By the way: Was mit einem Helden alles geht …
Ja, manchmal kann Super Sven 130 Prozent geben und scheinbar ein Wunder vollbringen. Nein, dazu braucht er keine Superkräfte, sondern nur die 130 Prozent Sonderregel bei vorliegendem Integritätsinteresse. Liegen die Reparaturkosten für das Fahrzeug maximal 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann auch bei einem Totalschaden eine Reparatur möglich sein.
Mit Super Sven wird die fiktive Abrechnung im Schadensfall zur Realität!
Du hattest im Großraum Meinerzhagen oder in NRW einen Unfall ohne eigene Schuld und möchtest jetzt ALLE Optionen prüfen? Alles klar, willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro Sven Schmidt. Ich bin auch als Kfz Gutachter in Siegen im Einsatz. Nimm jetzt Kontakt auf und lass Dich beraten. Mit der fiktiven Abrechnung hast Du hier neben der Fahrzeugreparatur eine mögliche Option nachvollziehen können. Mit der Power des Gutachternetzwerkes erfahren Deine Ansprüche Superkräfte! Lohnt sich die fiktive Abrechnung in Deinem Schadensfall? Das wirst Du mit dem Super Sachverstand von Sven Schmidt schnell einschätzen können. Sein Gutachten, seine Fachberatung und sein Regulierungsservice werden das Schadensereignis mit Lichtgeschwindigkeit vergessen machen …