Mit einer vorläufigen Verfahrenseinstellung endete im Amtsgericht Lüdenscheid der Prozess um den Exhibitionismusvorwurf gegen einen 61-jährigen Wermelskirchener. Der Mann hatte am 21. Mai vergangenen Jahres auf dem Wanderparkplatz an der A45 in Schalksmühle vor den Augen eines Paares masturbiert.
Das Paar (18 und 19) hatte den 61-Jährigen daraufhin wegen exhibitionistischer Handlung angezeigt – LokalDirekt berichtete. Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte eingeräumt, Hand an sich angelegt zu haben. Das aber nur, weil es sich bei dem Parkplatz um einen bekannten Sextreff handelte und das Paar ihm aus seiner Sicht klare Signale gesendet hätte. Er habe das Verhalten der beiden – Umherfahren auf dem Platz, Bremszeichen, sexuelle Handlungen außerhalb ihres Autos – als Einladung gesehen.
Das Paar bestritt im Zeugenstand, überhaupt gewusst zu haben, dass der Parkplatz als Sextreff bekannt ist. Über den Rückspiegel hatte der 19-Jährige den Angeklagten beim Masturbieren gefilmt. Im Fortsetzungstermin nahmen die Prozessbeteiligten die Aufnahme in Augenschein. Eigentlich sollte noch eine Polizistin als Zeugin gehört werden. Ihr gegenüber soll die 18-Jährige erklärt haben, gewusst zu haben, was auf dem Parkplatz vor sich geht. Die Polizistin konnte allerdings nicht zur Sitzung kommen.
Nach Verlesung des Vorstrafenregisters des Mannes mit vier Eintragungen, eine wegen Exhibitionismus, entschied das Gericht, das Verfahren vorläufig gegen Zahlung von 600 Euro an die Lebenshilfe Lüdenscheid, einzustellen. „Der Tatbestand setzt den Vorsatz, jemanden zu belästigen, voraus. Damit tue ich mich schwer“, erklärte die Richterin. Sie habe Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen.
Der Angeklagte zeigte sich merklich erleichtert, bedankte sich für die Entscheidung. Er wolle sein Leben ändern: „Ich habe mich aus der Szene zurückgezogen. Das Opasein macht mich glücklich.“ Er verbringe viel Zeit mit seinen Enkeln. Auch sei er seiner langjährigen Lebensgefährtin zuliebe, die um seine Neigung wisse, ausgestiegen. Es sei ihm immer unangenehm gewesen, so zu sein, sagte der Angeklagte. Er hatte dem Gericht zuvor sowohl eine positive Bewertung seines Bewährungshelfers, als auch seines Arbeitgebers vorgelegt.