Seit Mittwoch, 18. Oktober, hat Lüdenscheid die erste Fahrradstraße. Nach der Sanierung der Straße „An der Mehr“ wurde diese gerade wieder für den Verkehr freigegeben. Nun hat der STL die Schilder „Tempo-30-Zone“ abgebaut. Stattdessen stehen an der Straße jetzt die Schilder „Fahrradstraße“. Das Zeichen wurde zusätzlich als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht.
Grundsätzlich ist eine Fahrradstraße eine Straße nur für Radfahrende. Da „An der Mehr“ zusätzlich das Schild „Anlieger frei“ angebracht ist, dürfen Anlieger mit Kraftfahrzeugen die Straße jedoch weiterhin befahren. Allerdings müssen sie auf Radfahrende besondere Rücksicht nehmen. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist in Fahrradstraßen explizit erlaubt, selbst wenn dadurch andere Fahrzeuge nicht überholen können. Wenn doch überholt wird gilt – wie auf anderen innerstädtischen Straßen auch – ein Überholabstand von mindestens 1,5 Metern. Zudem gilt für eine Fahrradstraße die maximale Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Die Straße „An der Mehr“ ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW und hat eine hohe Bedeutung für den Radverkehr als parallele Führung zur B229 (Talstraße). Der Radverkehrsanteil ist in der Straße für Lüdenscheider Verhältnisse bereits heute relativ groß.
Laut dem Fachdienst „Verkehrsplanung und -lenkung“ der Stadt Lüdenscheid ist die Einrichtung der Fahrradstraße „An der Mehr“ zunächst ein sogenannter Verkehrsversuch. Nach zwei bis drei Jahren werden die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Radverkehrsanteil in dem Bereich dann evaluiert.










