„Das ist ein hochemotionales Thema, weil es um sehr viel Geld der betroffenen Anlieger geht“, betont Dudas. „Hinzu kommt, dass die Rechtslage ständig geändert wird. Zuletzt vor der Landtagswahl, mit breiter Mehrheit aller Parteien, zugunsten der Anwohner. Und dann ein weiteres Mal nach der Landtagswahl, mit den Stimmen der regierungstragenden Parteien von CDU und Grünen, rückwirkend zulasten der Anwohner. Nach zwei Gesetzesänderungen binnen kurzer Zeit hat die Landesregierung nun einen Erlass angekündigt, der die Thematik noch einmal konkretisieren soll“, so Dudas weiter.
Vom Inhalt des Erlasses hat Dudas klare Vorstellungen: „Die Ministerin muss jetzt liefern: Wenn mehr als 25 Jahre seit der erstmaligen technischen Herstellung vergangen sind, sollte es keine Anwohnerbeiträge mehr geben dürfen. Es ist doch grotesk, wenn Anwohnerinnen und Anwohner jetzt nach 150 Jahre alten Belegen suchen müssen um zu beweisen welchen Ausbaustandard ihre Straße damals hatte. Diese gesamte Regelung sollte nur noch binnen 25 Jahren gelten“, fordert der SPD-Abgeordnete. (Anmerkung der Redaktion: Das betrifft insbesondere Anlieger der oberen Schlittenbacher Straße zwischen Schutzenstraße und Breslauer Straße. Dieser Bereich gehört laut Stadtverwaltung Lüdenscheid nicht zu den Straßen, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gefördert werden können. Sollte es dabei bleiben, würden die Anlieger mit einem Anteil von 90 Prozent an den Ausbaukosten beteiligt).
Gordan Dudas mahnt Tempo an: „Je schneller der Erlass kommt, desto schneller haben die Anwohnerinnen und Anwohner Klarheit. Und darum geht es, denn jeder Tag, den die Menschen teilweise mit Existenzängsten aufgrund der hohen Kosten zubringen müssen, ist ein Tag zu viel“, macht Dudas abschließend deutlich.