„Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist auf einem hohen Niveau und 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen“, teilt die Behörde mit. Die von 15. November bis 23. Dezember geltende Allgemeinverfügung an Bahnhöfen sei daher ein wichtiger Gefahrenfilter. Die Bundespolizei plant in diesem Zeitraum verstärkte Kontrollen unter anderem an den Hauptbahnhöfen in Hagen, Dortmund, Wuppertal, Köln, Düsseldorf und Aachen.
Das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen in Bahnhofsgebäuden und an Gleisanlagen gilt montags bis donnerstags von 14 bis 23 Uhr sowie freitags von 14 Uhr durchgängig bis sonntags 24 Uhr. Verboten sind unter anderem Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die potenziell erhebliche Verletzungen verursachen könnten.
Die Bundespolizei kündigt an, Verstöße konsequent zu ahnden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Platzverweise und Zwangsgelder, auch strafrechtliche Folgen sind möglich.