Ende der Zwangspause: Katasteramt-Drohne darf wieder abheben – mit Fallschirm
Die Drohne des Katasteramtes darf nach ihrer Zwangslandung Ende 2022 wieder abheben. Neu ist der Fallschirm (im grauen Kästchen), der die Geschwindigkeit der Drohne im Falle eines Absturzes verlangsamt. Eine neue EU-Regelung schreibt den Drohnenfallschirm aus Sicherheitsgründen vor. - Foto: UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis