Seit 2019 flog die Drohne über kleinere Ortschaften im Kreisgebiet, hatte Grundstücksgrenzen und Gebäude vermessen. Für zahlreiche Katastererneuerungsverfahren wurde auf die moderne Technik zurückgegriffen. Ende 2022 änderte sich die Rechtsauffassung des für Luftverkehr zuständigen Bundesministeriums, eine Genehmigung für den Einsatz der Drohne wurde erforderlich.
„Statt einer unverzüglichen Genehmigung des 80-seitigen Antrags, wie sie die EU-Verordnung vorsieht, folgte monatelange Funkstille“, heißt es aus der Pressestelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Im Mai habe das Luftfahrt-Bundesamt schließlich Rückmeldung gegeben: „Es bat um einen nachgebesserten Antrag. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen nannte die Behörde allerdings nicht. Erst ein Schreiben von Landrat Olaf Schade an den Präsidenten der Bundesbehörde führte zu mehr Tempo und den nötigen Angaben.“
Antrag dreimal eingereicht
Dreimal musste das Katasteramt den mit einer externen Fachfirma erstellen Antrag einreichen, im November erteilte die Behörde schließlich die Genehmigung. Wesentlich zügiger war die Bezirksregierung Münster: Der Antrag für die geografischen Gebiete war innerhalb von zehn Tagen genehmigt.
Fallschirm nachgerüstet
Da die anderthalb Kilo schwere Drohne ein Jahr lang nicht benutzt werden durfte und auf Grundlage einer neuen EU-Regelung nun zusätzlich mit einem rund 110 Gramm schweren Fallschirm ausgestattet werden musste, sollen nun zunächst einige Flugtests stattfinden: „Laufen diese erfolgreich, muss dann nur noch das Wetter mitspielen, damit die Drohne für Messprojekte über Hattingen-Niederelfringhausen und Sprockhövel-Haßlinghausen fliegen kann.“