Nach dem Aus der Beziehung trägt der Mann weiterhin seinen Ehering. Genau das wird ihm zum Verhängnis. Im Oktober 2022 feiert der 50-Jährige seinen Geburtstag. Im Laufe des Tages kommen immer wieder Besucher vorbei, um mit Wein und Jägermeister anzustoßen.
Nachdem die Gäste gegangen sind, beginnt der Mann mit dem Aufräumen. Dabei fällt ihm ein Tablett mit Gläsern aus der Hand. Verärgert über den Scherbenhaufen, schlägt er mit voller Wucht auf die Tischplatte. Das bleibt nicht folgenlos – die Hand schwillt an. Problem: Der Ehering steckt am Ringfinger fest. Der 50-Jährige gerät in Panik. Ohne über seinen vorherigen Alkoholgenuss nachzudenken, springt er ins Auto und fährt zum Klinikum Hellersen. Einen Parkplatz findet er nicht. Also stellt er sein Auto kurzerhand auf einer Rasenfläche ab. Nach etwa 20 Minuten verlässt er die Notaufnahme, setzt sich erneut in sein Fahrzeug und begibt sich auf den etwa zehn Minuten langen Heimweg.
Zeugen melden sich bei der Polizei
Zu Hause angekommen dauert es nicht lange und die Polizei steht vor der Tür. Zeugen am Krankenhaus hatten die Beamten informiert, dass der Mann betrunken Auto gefahren war. Auf der Polizeiwache ergibt eine Blutkontrolle einen Promillewert von 2,49. Sein Verhalten bringt dem 50-Jährigen einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid ein. „Ich habe getrunken und bin Auto gefahren, ja. Aber ich habe das Fahrzeug nicht mit diesem Promillewert geführt“, erklärt der Angeklagte. Dieser Wert sei zustande gekommen, da nach seiner Rückkehr aus dem Krankenhaus, noch ein Nachbar zum Gratulieren vorbeigekommen sei. Mit diesem habe er etwa vier Gläser hochprozentigen Schnaps getrunken.
Allein durch das Geständnis des Lüdenscheiders ist die Trunkenheitsfahrt bereits bewiesen. Dem 50-Jährigen ist es jedoch wichtig, klarzustellen, dass er nicht mit 2,49 Promille gefahren war. Also hört das Gericht mehrere Zeugen. Zwei Männer, die sich am Tatabend ebenfalls am Krankenhaus befunden hatten, erklären unabhängig voneinander, dass der Angeklagte getorkelt sei und sich in der Notaufnahme auffällig laut verhalten habe. Beide sagen aus, der Mann sei auf jeden Fall betrunken gewesen. Als der 50-Jährige nach dem Besuch im Krankenhaus ins Auto gestiegen sei, habe er die Polizei gerufen, sagt ein 43-Jähriger aus. Er habe sich das Kennzeichen gemerkt.
Damit konnten die Einsatzkräfte direkt zur Adresse des Angeklagten fahren. Dort hätten sie nur den Verdächtigen angetroffen, erklären zwei Polizeibeamte im Zeugenstand. Ein 36 Jahre alter Nachbar sagt aus, abends bei dem Angeklagten gewesen zu sein. Sie hätten eine Art Grappa getrunken. „Es waren so vier bis fünf Tassen, die haben wir uns gepfiffen. Als die Polizei kam war ich schon nicht mehr da.“ Ein Gutachter, der die Frage eines eventuellen Nachtrunks klären solle, stelle fest, dass der Angeklagte zur Zeit seiner Autofahrt 0,3 bis 0,9 Promille gehabt haben könnte. Diesen Wert legt die Richterin schließlich ihrer Verurteilung zugrunde.
Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre
3000 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrerlaubnissperre – der Angeklagte hat den Führerschein schon 15 Monate nicht mehr – lautet am Ende die Entscheidung. Und zwar wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer. Für den Angeklagten sprechen sein Geständnis, dass er keine Vorstrafen und keine Eintragungen im Fahreignungsregister hat, dass es sich um einen medizinischen Notfall gehandelt hatte und der Mann nur eine Kurzstrecke gefahren war. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer betont, dass das Ganze nicht passiert wäre, hätte sein Mandant nicht den Ring am Finger gehabt. „Ich war ja schon geschieden. Ich habe den Ehering dann abgenommen, weil er wohl doch nur noch Pech bringt“, so der Angeklagte.









