Lüdenscheid. Seine Schwäche für Süßes wird einem 56-Jährigen immer wieder zum Verhängnis. Der Lüdenscheider bezieht Bürgergeld, hat 23 Eintragungen im Vorstrafenregister. Überwiegend Diebstahlstaten und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mehr als zwei Jahre hat er für diese Delikte bereits hinter Gittern verbracht. Einen Teil der kassierten Geldstrafen zahlt der Mann noch ab. Dadurch bleiben vom Bürgergeld weniger als 300 Euro zum Leben übrig (Miete und Strom werden vom Jobbcenter bezahlt.). Das Geld für Lebensmittel ist also knapp.
Trotzdem kann der Mann am 9. September 2023 in der Aldifiliale an der Bräuckenstraße in Lüdenscheid den süßen Verführungen nicht widerstehen. Er lässt überwiegend Süßigkeiten, aber auch Wurst und Frikadellen im Gesamtwert von 34,08 Euro in seinem Rucksack verschwinden – und wird erwischt. Ebenso ergeht es dem Mann am 22. März im Hit-Markt. Dort sind es wieder Süßigkeiten, Wurst und zudem eine Flasche Bier, die der 56-Jährige erfolglos aus dem Laden schmuggeln will. Mit den zwei Diebstählen befasst sich schließlich ein Strafrichter im Amtsgericht Lüdenscheid.
„Ja, dumm“, gibt der Angeklagte die Taten zu. Warum er nicht zur Tafel gehe, will der Vorsitzende wissen. „Ich kann da nicht so lange stehen und warten. Ich mach nach zehn Minuten schlapp“, nennt der Mann seine fehlende Gesundheit als Grund. Eine Sozialarbeiterin bestätigt, dass der Lüdenscheider gesundheitlich nicht gut dastehe. Und: „Er ist ein lieber Kerl mit großem Herzen, aber er hat einfach keine Perspektive. Er hat wenig Geld zur Verfügung. Er zahlt schon viel aus diversen Delikten ab.“
„Vorstrafenregister ist ein halbes Buch“
„Das Vorstrafenregister ist ein halbes Buch mit 23 Eintragungen seit den 80ern“, erklärt der Richter. Damit käme keine Verfahrenseinstellung in Betracht. Auch eine weitere Geldstrafe sei nicht sinnvol, so der Vorsitzende. Stattdessen gibt es drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Aufgrund der finanziellen und gesundheitlichen Lage, ohne Auflagen in Form von Geldbuße oder Sozialstunden. Der Angeklagte muss aber mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. Und wenn er innerhalb der nächsten drei Jahre wieder straffällig wird, droht das Gefängnis.