Der Rat der Gemeinde Herscheid soll in seiner Sitzung am Montag, 11. Mai (17 Uhr, Bürgersaal), über eine weitreichende Änderung der Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer entscheiden. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten rund um die seit 2025 geltende Differenzierung der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

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Die Verwaltung schlägt vor, die unterschiedlichen Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2026 wieder aufzugeben und stattdessen einen einheitlichen Hebesatz von 789 Prozent festzusetzen. Bislang galten 671 Prozent für Wohngrundstücke und 1293 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Ziel der damaligen Regelung war es, private Haushalte finanziell zu entlasten.

Auslöser für die nun geplante Kehrtwende sind aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen und Düsseldorf. Diese hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit differenzierter Hebesätze geäußert. Die Verwaltung warnt deshalb vor möglichen Klageverfahren sowie finanziellen Risiken für den Gemeindehaushalt und empfiehlt die Rückkehr zu einem einheitlichen Satz.

Neben der Grundsteuer B sollen auch die weiteren Hebesätze beschlossen werden. Vorgesehen sind für die Grundsteuer A weiterhin 158 Prozent sowie für die Gewerbesteuer 450 Prozent. Nach Angaben der Verwaltung orientiert sich der vorgeschlagene Hebesatz von 789 Prozent an den Berechnungen des NRW-Finanzministeriums, um das Steueraufkommen der Gemeinde stabil zu halten. Zusätzliche Einnahmen durch die Reform seien nicht geplant.

Nach einer Beschlussfassung müssten neue Grundsteuerbescheide an sämtliche Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngrundstücken verschickt werden. Eine erneute Differenzierung der Hebesätze soll erst dann geprüft werden, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung zur Rechtslage vorliegt.

Politisch sorgt der Vorschlag bereits für Diskussionen. Sowohl die SPD- als auch die FDP-Fraktion haben eigene Anträge eingebracht und lehnen die geplante Anhebung der Grundsteuer B auf 789 Prozent ab. Beide Fraktionen fordern stattdessen eine Begrenzung auf 671 Prozent, um die Belastung für Bürger geringer zu halten.

Die SPD schlägt zur Kompensation möglicher Mindereinnahmen eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer auf 465 Prozent vor. Die FDP kritisiert dagegen vor allem die Umsetzung der Grundsteuerreform auf Landesebene und fordert die Verwaltung auf, sich beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten für finanzielle Entlastungen der Kommunen einzusetzen.