Seit dem 1. Juli ist in Nordrhein-Westfalen der digitale Fischereischein gültig. Die Stadt Meinerzhagen hat sämtliche Informationen rund um das neue Dokument zusammengeschrieben, die Informationen sind jedoch auch in dem 395 anderen Gemeinden in NRW gültig.
Die Verwaltungsarbeit wird digitaler: Fischereischeine werden im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt, so dass sie bequem online beantragt werden können. Rund 240.000 Inhaberinnen und Inhaber werden von der Neuerung von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet. Mit der Digitalisierung des Dokuments wird auch die Fischereiaufsicht mit einer App zur Kontrolle der neuen Fischereischeine ausgestattet.
Ausstellung auf Lebenszeit, fünfjährige Gültigkeit
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über das Bürgerbüro möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten.
Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. Die vor dem 1. Juli erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden; hierzu ist ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro notwendig.
Der Jugendfischereischein wird abgeschafft
Der bisherige Jugendfischereischein soll im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Weitere Infos zum Thema gibt es hier oder vor Ort im Bürgerbüro.











