Am 18. Februar vergangenen Jahres wollen zwei inzwischen 20 und 22 Jahre alte Lüdenscheider in Köln feiern. Es ist Karneval und das Duo zieht mit zwei Freunden durch die Domstadt. Es fließt reichlich Alkohol. Schließlich versucht die Gruppe in einen Club zu kommen. Dafür müssen sie an der Security vorbei. Während die beiden Lüdenscheider mit einem Mitarbeiter der Security ins Gespräch kommen, schnappt sich ihr Begleiter dessen Rucksack mit Lebensmitteln und Dokumenten darin. Plötzlich ist eine Verfolgungsjagd im Gange und der Rucksack wird zurückgelassen.
„Es gab keinen Tatplan“
Der Kumpel entkommt, die beiden Lüdenscheider werden festgehalten und der Polizei übergeben. Sie landen im Amtsgericht Lüdenscheid. Angeklagt sind sie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mit dem geflohenen Kumpel nach einem gemeinsamen Plan gehandelt zu haben. Demzufolge hatte das Duo den Mitarbeiter der Security in ein Gespräch verwickelt, um ihn abzulenken. Dadurch konnte der Kumpel den Rucksack an sich nehmen. „So stimmt das nicht. Es gab keinen Tatplan. Wir sind betrunken durch Köln gelaufen.
Wir haben die Security vor einem Club gefragt, ob wir rein können, aber es war Einlassstopp“, sagt der 22-Jährige aus. „Wir haben das mit dem Rucksack gar nicht mitbekommen“, ergänzt der Mitangeklagte.
Er liefert dem Gericht die Daten des Kumpels, der den Rucksack genommen hatte: „Er kann das Ganze so bestätigen.“ Sie seien nur aus Angst vor den Security-Mitarbeitern weggerannt. Diese hätten mit Schlägen gedroht. Beide Angeklagte beteuern, nichts mit dem Diebstahl zu tun zu haben. Der als Zeuge geladene Security-Mitarbeiter dem der Rucksack gehörte, erscheint nicht zur Verhandlung. „Wir haben keinen materiellen Schaden (Der Rucksack war ja zurückgelassen worden.). Beide Angeklagte haben den Rucksack nicht weggenommen. Der Geschädigte hat offenbar kein Interesse an der Strafverfolgung“, fasst der Richter zusammen. Dann stellt er das Verfahren ein.