Der Zweckverband für Abfallentsorgung (ZfA) bietet Grünabfall-Abfuhrtermine an. Darauf weist die Stadt Plettenberg hin.
Die Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gilt zwar vom 1. März bis zum 30. September, allerdings gilt dabei immer der Leitspruch: „Formschnitt ja, Kahlschlag nein.“ Schonende, zurückhaltende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte für die Verkehrssicherheit sind weiterhin erlaubt.
Es gibt ein Aber: Vorhandene Vogelnester müssen artgerecht umgesetzt oder der Schnitt verschoben werden. Außerdem sind umfangreiche Rückschnitte oder auf den Stock setzen verboten.
Dies alles dient dem Naturschutz. Dennoch wird auch geringer Formschnitt dafür sorgen, dass private Grundstückseigentümer immer mal Grünabfälle zu entsorgen haben. Daher weist die Vier-Täler-Stadt in Absprache mit dem Zweckverband für Abfallentsorgung (ZfA) auf die Grünabfall-Abfuhrtermine hin. Diese sind in diesem Jahr jeweils montags, 9. März, 7. April, 4. Mai, 1. und 29. Juni, 27. Juli, 24. August, 21. September, 19. Oktober und 16. November.
Darüber hinaus können Grünabfälle an über 50 Containerstandorten in Plettenberg entsorgt werden.








