In diesem Jahr fällt der Startschuss bei der Grünabfall-Abfuhr am 4. März. Die Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gilt zwar vom 1. März bis zum 30. September, allerdings gilt dabei immer der Leitspruch: „Formschnitt ja, Kahlschlag nein.“ Schonende, zurückhaltende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte für die Verkehrssicherheit sind auch in dieser Zeit erlaubt.
Allerdings sollte vor dem Schnitt nach Vogelnestern geschaut werden. Ggf. müssen diese artgerecht umgesetzt oder der Schnitt verschoben werden. Außerdem ist ein umfangreicher Rückschnitt oder „auf den Stock setzen“ verboten.
Auch beim geringen Formschnitt fällt Grünabfall an, der entsorgt werden muss. Daher weist die Stadtverwaltung in Absprache mit dem ZfA auf die Grünabfall-Abfuhrtermine hin. Diese sind: 4. und 28. März, 29. April, 27. Mai, 24. Juni, 22. Juli, 19. August, 16. September, 14. Oktober und 11. November.
Darüber hinaus können Grünabfälle auch an den über 50 Containerstandorten im Stadtgebiet entsorgt werden.