Während frühere Ermittlungen und Gutachten lange Zeit von einem Verbrechen ausgingen, ermöglichen neue Auswertungen nun eine genauere Beurteilung der Ereignisse. Weder die Spurenlage noch Zeugenaussagen konnten letztlich eine Fremdeinwirkung bestätigen. „Stattdessen sprechen die aktuellen Erkenntnisse für einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall“, teilten die Hagener Staatsanwaltschaft und die Polizei Hagen in einer gemeinsamen Presseerklärung am Donnerstag, 3. April, mit.
Fall sorgte 1985 für große mediale Aufmerksamkeit
Der Fall Günter Stoll zählte bisher zu den bekanntesten ungelösten Todesfällen der deutschen Kriminalgeschichte und erlangte durch eine Ausstrahlung in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ im Jahr 1985 große mediale Aufmerksamkeit. Über Jahrzehnte hinweg wurden in der Öffentlichkeit verschiedene Theorien um den Tod des Siegerländers diskutiert, insbesondere zur Bedeutung des rätselhaften Wortes „YOGTZE“, das Stoll nach Aussage seiner Ehefrau kurz vor seinem Tod auf einen Zettel geschrieben haben soll. Hierzu gingen auch regelmäßig Hinweise bei der Polizei ein. Bis heute konnte die Bedeutung des Wortes nicht geklärt werden.
Unbekleidet auf dem Beifahrersitz tot aufgefunden
Günter Stoll, ein 34-jähriger Lebensmitteltechniker aus Anzhausen (Kreis Siegen-Wittgenstein), soll in den Stunden vor seinem Tod auffälliges Verhalten gezeigt haben: „Er äußerte gegenüber seiner Frau die Befürchtung, dass ihm jemand etwas antun wolle, und verließ schließlich am Abend des 25. Oktober 1984 das gemeinsame Wohnhaus. Kurze Zeit wurde er in einer Gaststätte beobachtet, wo er ohne erkennbaren Grund zu Boden fiel. Kurz darauf suchte er eine Bekannte auf, die ihn nicht in ihre Wohnung ließ“, so die Polizei Hagen. Wenige Stunden später wurde Günter Stoll mitten in der Nacht schwer verletzt und unbekleidet auf dem Beifahrersitz in seinem eigenen Fahrzeug auf der BAB 45 nahe der Anschlussstelle Hagen-Süd von zwei Lkw-Fahrern aufgefunden. Er erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen in einem Hagener Krankenhaus.
Stoll litt unter Depressionen
„Neue Untersuchungen zeigen, dass Stoll nicht Opfer eines Tötungsdelikts wurde“, heißt es in der Presseerklärung. „Er litt unter Depressionen und befand sich kurz vor seinem Tod sehr wahrscheinlich in einem psychischen Ausnahmezustand, der sein auffälliges Verhalten an diesem Abend plausibel macht.“ Der tödliche Vorfall habe sich ereignet, als er von der Fahrbahn der Autobahn abkam und ungebremst mit seinem Fahrzeug in einer Böschung gegen einen Baum fuhr. Zum Unfallzeitpunkt war Günter Stoll nicht angeschnallt. Die Tatsache, dass er unbekleidet war, sei sehr wahrscheinlich ebenfalls auf seine psychische Verfassung zurückzuführen.
Die Staatsanwaltschaft Hagen und Polizei Hagen schließen im Ergebnis damit ein Verbrechen aus und gehen von einem Verkehrsunfall ohne Fremdeinwirkung aus. Die Bedeutung des Wortes „YOGTZE“ werde dabei als nicht relevant für den Geschehensablauf beziehungsweise die Todesursache eingestuft.