Das Gremium widmete eineinhalb Stunden der Präsentation der Entwurfsplanung (wir berichteten) sowie dem Antrag der CDU-Ratsfraktion für den Geh- und Radweg in Kuhlenhagen, zu dem die Verwaltung schriftliche Erklärungen bereitstellte. Anschließend äußerte die CDU-Fraktion ihre Meinung zu den Antworten der Verwaltung in einer Stellungnahme.
Diese hätten die Christdemokraten mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen. „Die Verwunderung basiert im Wesentlichen auf der Tatsache, dass der am 25. September von der CDU-Fraktion eingereichte Antrag zur Sache in der Vorlage der Verwaltung aufwändig kommentiert wurde, die Antragspunkte aber nur zum Teil Berücksichtigung gefunden haben und einen wesentlichen Antrag, nämlich der zur Beleuchtung, hinsichtlich der Beschlussempfehlung sogar negiert wurde“, kritisiert die Fraktion. Dieses Vorgehen fördert keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den gewählten Entscheidungsträgern der Gemeinde, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Beleuchtung: Verwaltung und CDU uneinig
Die CDU legt großen Wert auf die Beleuchtung des Geh- und Radwegs in Kuhlenhagen und betrachtet sie als eine wesentliche Grundlage für ihren Antrag. Sofern rechtlich möglich, soll die Beleuchtung aus ökologischen und ökonomischen Gründen bedarfsgesteuert geplant und ausgeführt werden. Die Fraktion ist weiterhin davon überzeugt, dass sie unbedingt notwendig ist – die Verwaltung sieht dies jedoch anders: „Das Teilstück von Kuhlenhagen bis Linscheid befindet sich im sogenannten Außenbereich. Für diesen Bereich besteht für die Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung, eine Beleuchtung zu installieren. Zudem erfüllt dieses Teilstück, anders als zum Beispiel die Verbindung von der Eichendorffstraße nach Rotthausen, nicht die Kriterien für einen Schulweg“, antwortet die Verwaltung in einer Stellungnahme.
Dem entgegnete die CDU mit dem Verweis, dass eine Beleuchtung im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit, und nicht nur des formellen Schulweges, sinnvoll wäre. „Es wird mir zu viel über die Schüler diskutiert“, so Jörg Weber von der CDU. Dem pflichteten auch die Sozialdemokraten bei. Zur rechtlichen Verpflichtung schreibt die CDU weiter: „Wie die Verwaltungsvorlage richtig darstellt, besteht natürlich keine rechtliche Verpflichtung, das in Rede stehende Teilstück zu beleuchten. Denn wenn es eine rechtliche Verpflichtung gäbe, würde es keines Beschlusses des Gemeinderates bedürfen, ob hier eine Beleuchtung zu installieren wäre. Allenfalls könnte der Gemeinderat im Rahmen einer gesetzlich geöffneten Ausführungsplanung Einfluss auf die Ausgestaltung nehmen, also das ´wie´ festlegen“.
Zusätzlich erläuterte die Verwaltung, dass mit einer Beleuchtung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Hier widerspricht die CDU erneut: „Unabhängig von den mit rechtlicher Verpflichtung beleuchtet hergestellten Schulwegen zwischen Rotthausen und Eichendorffstraße und zwischen Heedfeld und der Spormecke sind diese ´Präzedenzfälle´ mindestens mit den beleuchteten Fußwegen/Straßen zwischen dem Abzweig Linscheid und Kuhlenhagen, dem Abzweig Linscheid und Ortseingang Stallhaus und auf dem Reeswinkeler Weg zwischen den geschlossenen Ortschaften Dahlerbrück und Reeswinkel unlängst geschaffen worden“.
Verwaltung soll nach möglichen „Schlupflöchern“ schauen
In einem Punkt beauftragte die CDU die Verwaltung, neben einem Gehweg einen förderfähigen Radweg errichten zu lassen. Diese antwortete darauf folgendermaßen: „Gegen einen entsprechenden Beschluss bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, sofern mit der Formulierung ´neben einem Gehweg´ nicht gemeint ist, dass zwei separate, baulich getrennte Anlagen hergestellt werden sollen“. Daraufhin betonte die CDU, dass die Verwaltung bei den bisherigen Planungen des Radweges den Beschluss zum Verkehrsentwicklungsplan hinsichtlich eines Radweges ignoriert und ohne entsprechenden Auftrag des Gemeinderates die Planung eines Radweges vorangetrieben habe.
In einem weiteren Punkt fordert die CDU, eine Förderfähigkeit eines Radweges ohne Benutzungszwang durch eine entsprechende Beschilderung zu überprüfen. „Der Antrag zu diesem Punkt zielt lediglich darauf ab, die Verwaltung damit zu beauftragen, möglicherweise vorhandene ´Schlupflöcher´ zwischen Förderrichtlinien und der StVO und ihrer VV im Sinne des Entfalls eines Benutzungszwangs auszunutzen“, stellt die CDU-Fraktion in ihrer Stellungnahme klar.
Hauptausschuss tagt am 23. Oktober
Auch nach eineinhalb Stunden herrschte zwischen der Politik und der Verwaltung in einzelnen Punkten Uneinigkeit. Die Diskussion wird im Hauptausschuss am Montag, 23. Oktober, weitergeführt.