Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV stehen 50 Millionen Euro bereit. Anträge aus dem Märkischen Kreis müssen dem Bund spätestens bis zum 2. Oktober vorliegen.

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Der Bund stellt 2026 nach Angaben der Bundestagsabgeordneten Bettina Lugk (SPD) 50 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV bereit. Damit sollen bedeutende Kulturdenkmäler gefördert werden – auch Projekte aus dem Märkischen Kreis können berücksichtigt werden.

Bund übernimmt bis zu 50 der förderfähigen Kosten

Gefördert werden demnach vor allem Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Denkmäler. Modernisierungen und Umbauten sind laut Mitteilung ausgeschlossen. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Anträge können natürliche und juristische Personen stellen, darunter Vereine, Kirchengemeinden, Stiftungen und Kommunen. „Ich möchte deshalb alle, die ein geeignetes Projekt haben, ermutigen, die Fördermöglichkeiten zu nutzen“, erklärt Bettina Lugk in der Mitteilung.

Für den Märkischen Kreis ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die vollständigen Unterlagen müssen dem Bund spätestens bis zum 2. Oktober vorliegen. Weil die Landesbehörden frühere Fristen setzen können, empfiehlt Lugk eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Informationen gibt es bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, sowie unter www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz.