Die AfD-Kreistagsfraktion ist „nicht glücklich“ über die Nominierung des Lüdenscheiders Thomas Staubach als Landtagskandidat für die bevorstehende Wahl im Frühjahr.
Weiter kommentieren wollte Fraktionsvorsitzender Marc Borlinghaus-Krienen auf Anfrage von LokalDirekt den Vorgang nicht, verwies aber auf eine Mitteilung von vor bereits einer Woche. Dieser zufolge haben sich Kreistagsfraktion und ihr voriger Geschäftsführer, eben Thomas Staubach, in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren getrennt.
Als Geschäftsführer geschasst
Zu parteiinternen Vorgängen werde man sich nicht äußern, betonte Borlinghaus-Krienen ausdrücklich, daher auch nicht zu den Gründen hinter der Entlassung des Lüdenscheiders Staubach, der in seiner Heimatstadt auch zur Kommunalwahl als Bürgermeister angetreten war. Seine Forderung auf eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro gegen die AfD-Kreistagsfraktion kam nicht zum Tragen. Staubach habe die Klage gegen die Fraktion letztlich zurückgezogen.
Wahl durch Mitglieder
Die Bestimmung der Kandidaten kann laut Landeswahlgesetz auf mehreren Wegen erfolgen: zum einen durch eine Mitgliederversammlung wie jetzt im Fall der AfD, zum anderen durch Wahlkreisvertreterversammlungen aus den Wahlkreisen beziehungsweise Ortsverbänden.
Der Wahlkreis 121 umfasst Altena, Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde und Werdohl (Renate Troughton). Zum Wahlkreis 122 gehören Balve, Hemer, Menden, Neuenrade und Plettenberg (Holger Erfurt).Der Wahlkreis 123 besteht aus Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid und Meinerzhagen. Kandidat in Letzterem ist Staubach, der auch Vorsitzender der Lüdenscheider Ratsfraktion ist.










