Erste Hilfe: Jeder, der in Not ist wünscht sich, diese zu erhalten. Jeder weiß, dass er zur Ersten Hilfe verpflichtet ist. Dennoch wird oftmals an Menschen, die sich in einer Notlage befinden, vorbeigesehen. Teils aus Gleichgültigkeit, teils aus Angst, etwas falsch zu machen. Der internationale Tag der Ersten Hilfe, der am 12. September begangen wird, soll noch einmal darauf hinweisen, dass diese Leben retten kann.
Erste Hilfe fängt im Kleinen an
Ob in der Stadt, auf dem Fußballplatz oder beim Sonntagsausflug – ein Unfall kann überall passieren. Und manchmal ist die wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme erstaunlich einfach: hingehen, helfen, Notruf wählen und nicht einfach weiterlaufen. Das ist nicht nur die menschlich richtige Entscheidung, sondern auch eine, die der Gesetzgeber fordert. Gemäß Paragraf 323c des Strafgesetzbuches wird unterlassene Hilfeleistung auch mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet.
„Das Mindeste, was jeder Zeuge eines Unfalls oder einer Notsituation tun kann, ist, den Notruf zu wählen. Es muss nicht gleich eine Wiederbelebungsmaßnahme sein, auch das Absichern einer Unfallstelle gehört schon zur Ersten Hilfe“, sagt Christof Hüls, Pressesprecher der Polizei, im Gespräch mit LokalDirekt. Er rät auch dazu, die Latte nicht zu hoch zu hängen, wenn es um das Thema Erste Hilfe geht. Oftmals ist es wichtiger, den Verletzten Mut zuzusprechen, ihnen Schatten zu geben und mit ihnen zu reden, als blutende Körperteile abzubinden.
„Auf keinen Fall sollte man sich bei einer Erste-Hilfe-Aktion selber in Gefahr bringen“, rät er. „Es macht keinen Sinn, quer über die Autobahn zu laufen, um einem Verunfallten auf der Gegenfahrbahn beizustehen“, gibt er als Beispiel. Allerdings: Die Notrufnummer kann man in nahezu jeder Situation wählen und hat damit die kleinste Version der Ersten Hilfe unternommen.
Ist der Verbandskasten noch aktuell?
Jeder sollte aber regelmäßig den Verbandskasten im Auto prüfen. Ist er noch vollständig? In der seit 2022 geltenden Ausgabe der DIN 13164 sind unter anderem zwei medizinische Masken vorgesehen. Ältere, noch zulässige Verbandkästen müssen deshalb aber nicht nachgerüstet werden. Allerdings ist es kein Fehler, dies zu tun. Sind die Haltbarkeitsdaten von Teilen des Inhalts abgelaufen? Ja, auch Verbandsmaterial hat ein Ablaufdatum. Das Pflaster von 2019 sollte also lieber nicht die erste Wahl sein – zumindest dann nicht, wenn es inzwischen mehr Geschichte als Klebekraft besitzt.
Beim Thema Erste Hilfe denkt aber auch die Polizei nicht immer an Unfälle im Straßenverkehr. Auch Unfälle im Haushalt, krankheitsbedingte Notfälle, Badeunfälle oder bewusstlose Personen, die auf der Straße liegen, können einen Ersthelfer benötigen. In diesen Fällen wäre eine unterlassene Hilfeleistung strafbar. „Es ist schon vorgekommen, dass Menschen, die krankheitsbedingt auf der Straße zusammengebrochen sind, nicht beachtet wurden, weil Passanten sie für betrunkene Obdachlose hielten. In einem Fall in Essen ging das tödlich für einen betroffenen Rentner aus“, erinnert Christof Hüls.
Rechtliche und sittliche Pflicht
Diese Aussagen bestätigt auch Werner Neuhoff, erster Vorsitzender des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) in Halver. „Die wichtigste und – auch für uns im Rettungsdienst – erste Handlung ist, den Verletzten anzusprechen und anzufassen“, sagt der Rettungshelfer im Gespräch mit LokalDirekt. Nur dann könne man einen wirklichen Eindruck von der Notwendigkeit der nächsten Schritte machen. „Man lässt keine Person hilflos am Boden liegen“, betont er. „Das ist nicht nur unsere rechtliche, sondern auch unsere sittliche Pflicht!“
Er bedauert, dass die meisten Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs nur machen, weil er Voraussetzung zur Erlangung des Führerscheins ist. "Dann gibt es höchstens noch diejenigen, die als betriebliche Ersthelfer in ihrem Unternehmen eingesetzt werden, ansonsten sieht es aber mau aus“, erzählt er. Dabei ist die Erste Hilfe am Unfallort im Zweifelsfall überlebenswichtig. „Die ersten fünf Minuten können über Leben und Tod entscheiden“, weiß Neuhoff, der selber 30 Jahre lang verschiedene Erste-Hilfe-Ausbildungen geleitet hat.
Damit im Notfall alle Handgriffe sitzen, wünscht er sich, dass jeder Bürger einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und diesen spätestens alle fünf Jahre auffrischen würde. Das DRK empfiehlt sogar eine Auffrischung alle zwei Jahre. „In den Maßnahmen ändert sich ja auch immer mal etwas“, ergänzt er. „Heutzutage bindet man stark blutende Wunden anders ab als vor 20 Jahren und auch die stabile Seitenlage wird anders ausgeführt.“
Dabei sieht er gerade das Anlegen eines Druckverbandes, die stabile Seitenlage und die korrekte Herz-Lungen-Wiederbelebung als die drei Faktoren an, die jeder beherrschen sollte. Denn sie können darüber entscheiden, ob ein Verunfallter überlebt oder ob er ohne Folgeschäden bleibt.
Erste-Hilfe schon im Kindesalter üben
Und für die Erste-Hilfe-Ausbildung ist man nie zu alt oder zu jung. „Bei uns im Jugend-Rot-Kreuz gehören erste Rettungsmaßnahmen auch bei den jüngsten Gruppen, also ab acht Jahren, mit zur Ausbildung“, sagt er. Selbst eine – spielerische – Ersteinweisung in noch jüngerem Alter sieht er als sinnvoll an. „Das läuft ähnlich wie in der Brandschutzerziehung. Wenn wir Anfragen von Kindergärten oder Grundschulen bekommen, kommen wir mit unserem Rettungsfahrzeug vorbei, erklären, wie auch Kinder schon einen Notruf absetzen oder ein Pflaster kleben können“, lautet das Angebot des DRK.
Diese frühe Ausbildung macht schon deshalb Sinn, weil Notfälle häufig im eigenen Zuhause passieren. Wenn die Mutter von der Leiter fällt, der Bruder die Treppe runterstürzt oder der Vater mit Brustschmerzen umkippt, kann es gerade das Kind sein, das als einziger Helfer dabei ist. Neuhoff betont auch: „Man darf sich nicht scheuen, im Falle eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls, wie starken Brustschmerzen, die 112 zu rufen. Abwarten kann hier schlimme Folgen haben.“
Keine Angst vor Regress
Der erfahrene Rettungshelfer weist auch darauf hin, dass niemand Angst haben muss, einen der in der Stadt verteilten AED (automatisierter externer Defibrillator) zu nutzen. „Sie sind einfach zu bedienen und es wird von der Maschine genau erklärt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist“, macht er Mut. Wer bei einer Reanimation einen AED einsetzt, muss auch keine Angst haben, allein wegen des notwendigen Anbringens der Elektroden auf der Brust rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
In Halver befinden sich die städtischen AED im Rathaus, im Bürgerzentrum, im den städtischen Schulen, in den Feuerwehrgerätehäusern der Löschzüge Stadtmitte, Oberbrügge und Buschhausen. Außerdem befinden sich laut Definetz online AED in der Schwimmhalle, in der Alten Hirsch Apotheke, in der Sparkasse, bei GDE-Werkzeuge, in der Herpine und beim TC Halver.
Immer noch haben viele Menschen Angst davor, Hand an einen Verletzten zu legen. Die Befürchtung, die Verletzung zu verschlimmern oder bei einer Herzmassage Rippen zu brechen, hält viele von lebenswichtigen Maßnahmen ab. „Aber“, so Neuhoff, „man kann nichts verkehrt machen. Eine gebrochene Rippe heilt wieder, aber tot bleibt tot.“ Auch Argumente wie, man könne kein Blut sehen, man finde das eklig oder Ähnliches, will er so nicht gelten lassen: „Da muss man sich halt überwinden, um vielleicht ein Menschenleben zu retten. Das ist halt so. Und wenn es gar nicht geht, dass man selber aktiv hilft, kann man immer noch den Notruf wählen und anderen Umstehenden konkrete Aufgaben zuweisen. Das Wenigste, was man aber tun kann, ist, dem Verletzten beizustehen, seine Hand zu halten, zu trösten und gemeinsam auf das Rettungsfahrzeug zu warten.“
Leben retten als Motivation
Dieses Helfen, Trösten und die allgemeine Freude beim Umgang mit Menschen haben Werner Neuhoff dazu veranlasst, insgesamt 52 Jahre Dienst beim DRK zu leisten. „Und ja“, sagt er, „auch der Gedanke, ein Leben retten zu können, macht die Arbeit als Ersthelfer aus.“
Werner Neuhoff würde sich freuen, wenn sich mehr Menschen dazu entschließen könnten, einen Erste-Hilfe-Kurs, der in Halver im Bürgerzentrum stattfindet, zu besuchen. Welche Kurse der Kreisverband des DRK anbietet, ist auf der Homepage nachzulesen. Dort können auch die gewünschten Kurse direkt online gebucht werden. Was dort noch fehlt, ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Hunde. „Aktuell gibt es dafür nicht genug Nachfrage“, sagt Fachbereichsleiter Ausbildung Markus Weilburg vom DRK. „Aber wenn wir gezielte Wünsche genannt bekommen, vielleicht auch gerade von Vereinen oder Tierschutzorganisationen, ist es perspektivisch für nächstes Jahr eventuell möglich, einen solchen Kurs ins Leben zu rufen.“








