In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten in Lüdenscheid ihre Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025. Das Wahlamt empfiehlt, das Dokument beim Gang ins Wahllokal am 23. Februar mitzunehmen. „Damit ist ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis einfach und schnell möglich“, sagt Stefan Frenz, Leiter des Lüdenscheider Wahlamtes. Aber auch für die Wählerinnen und Wähler, die beim Urnengang am Wahltag die Wahlbenachrichtigung nicht dabeihaben, ist die Stimmabgabe möglich. „Dann sollten sich die Wähler allerdings durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können“, so der Wahlamtsleiter.
Änderungen beachten
Die Stadt Lüdenscheid weist darauf hin, dass es in einigen Fällen zu einer Veränderung bei der Zuordnung der Wahllokale gekommen ist. Einige Gebäude oder Räume, in denen in der Vergangenheit Wahllokale eingerichtet wurden, stehen bei der jetzigen Wahl nicht zur Verfügung. Zudem musste aus Platzgründen und aus Gründen der besseren Erreichbarkeit umgeplant werden. Das Wahlamt empfiehlt deshalb, genau auf die Angabe des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung zu achten.
Konkret wurden bei den Wahlräumen folgende Veränderungen vorgenommen:
- Wahlbezirk 062: Zentrum für jugendliche Diabetiker (bisher Freie Christliche Grundschule)
- Wahlbezirk 081: Bergstadt-Gymnasium (bisher Pfarrheim St. Petrus und Paulus)
- Wahlbezirk 152: Kreishaus (bisher Turnhalle Grünewald)
- Wahlbezirk 191: Ev. Markuskirche (bisher Grundschule Wehberg Turnhalle)
- Wahlbezirk 192: SOS Kindertagesstätte Pfützenhüpfer (bisher CVJM Jugendfreizeitstätte Audreys)
- Wahlbezirk 231: Schule Kalve (bisher Kindergarten Brüninghausen)
- Wahlbezirk 241: Hermann-Gmeiner-Schule Turnhalle (bisher CVJM Jugendfreizeitstätte Rathmecke).
Informationen zur Briefwahl
Wer am Wahltag zur Stimmabgabe nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, dies schon im Vorfeld bequem per Briefwahl zu erledigen. „Wir haben schon sehr viele Briefwahlanträge für die Bundestagswahl erhalten“, kann Stefan Frenz berichten. „Das hohe Interesse an dieser Wahl und die kalte Jahreszeit tragen dazu sicher bei.“ Wer seinen Briefwahlantrag bereits gestellt hat und nun die Wahlbenachrichtigung erhält, muss den Antrag nicht erneut stellen. Der bereits gestellte Antrag bleibt registriert und die Briefwahlunterlagen werden verschickt, sobald die Stimmzettel vorliegen. „Das wird voraussichtlich in der 7. Kalenderwoche – also in der Woche ab dem 10. Februar – der Fall sein,“ so Frenz.
21. Februar letzter Abgabetermin
Und dann, ab Montag, 10. Februar, haben die Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl vor Ort. Denn dann öffnet das Briefwahlamt, das für die Bundestagswahl im Rathaus II (ehemaliges Telekomgebäude) untergebracht sein wird.
Unter der folgenden Adresse ist zu diesen Öffnungszeiten die Stimmabgabe per Briefwahl vom 10. bis zum 21. Februar möglich:
Briefwahlamt im Rathaus II
Rathausplatz 2b, Erdgeschoss, Raum 14
58507 Lüdenscheid
Montag und Donnerstag – 8.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch – 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag, 15.02., und Samstag, 16.02. – 8.30 bis 13 Uhr
Freitag, 21.02. – 8.30 bis 15 Uhr (letzter Termin für den Briefwahlantrag)
Bei Fragen oder Unklarheiten ist das Wahlamt ist schon jetzt per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch unter 02351 17-2001 und 17-2002 zu erreichen.