In insgesamt 36 nachgewiesenen Fällen – drei davon versucht – ist eine 22-jährige Lüdenscheiderin wegen Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von insgesamt 24 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Schöffengericht, so teilt Miriam Meier, für die Pressearbeit zuständige Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid mit, habe bei der Urteilsfindung die Erkrankung der Täterin berücksichtigt. Diese führte zu einer verminderten Schuldfähigkeit.
Das Urteil erging nach Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte zu manchen Tatzeitpunkten noch als Heranwachsende galt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Lüdenscheiderin hat nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
Fast drei Jahre hielt die Frau mit ihren nächtlichen Aktionen Feuerwehr, Stadt und Bürger in Atem. Teilweise verging keine Nacht, in der kein Container in der Bergstadt brannte. Insgesamt zählten die Einsatzkräfte in diesem Zeitraum mehr als 220 brennende Container, von denen manche vollständig zerstört wurden. In den Strafprozess flossen die 36 ihr zweifelsfrei nachgewiesenen Brände.
Stadt Lüdenscheid prüft zivilrechtliche Schritte
Die Stadt selbst trat im Prozess nicht als Nebenklägerin auf. Erledigt sei das Thema im Rathaus jedoch noch nicht. Pressesprecher Sven Prillwitz erklärt auf Nachfrage von LokalDirekt: „Aktuell prüfen wir, ob wir zivilrechtlich gegen die Beschuldigte vorgehen – und wie die Erfolgsaussichten stehen.“
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