Vielen Familien fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen. Auch außerschulische Aktivitäten wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikunterricht kann Familien finanziell belasten. Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Auf diese Weise können grundsätzlich Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das Mittagessen erstattet werden.
1,88 Millionen für Mittagsverpflegung
Für 2023 zieht der Ennepe-Ruhr-Kreis folgende Bilanz: Zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Gevelsberg haben Familien insgesamt knapp 4,2 Millionen Euro aus dem BuT-Leistungsangebot erhalten. Das meiste Geld – 1,88 Millionen Euro – floss dabei in die Mittagsverpflegung. Im Vergleich: 2022 betrugen die Ausgaben nur 3,4 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 21 Prozent.
Zahl der Anspruchsberechtigten gestiegen
Die Gründe für das Mehr an Auszahlungen sind vielfältig. „Mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 hat sich die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf diese Grundsicherung erweitert, folglich konnten auch mehr Menschen von Leistungen aus dem BuT profitieren. Für ein weiteres Plus haben die Flüchtlinge aus der Ukraine gesorgt, auch sie erhalten Bürgergeld und können damit BuT-Anträge stellen“, teilt die Kreisverwaltung mit.
Insbesondere diese erhöhte Inanspruchnahme führte bei folgenden Leistungen zu Mehrausgaben: Lernförderung 636.062 Euro in 2023 gegenüber 487.815 Euro in 2022, kulturelle Teilhabe 174.525 Euro (2022: 130.566 Euro) und Schülerbeförderung 86.107 Euro (2022: 66.461 Euro).
Inflationsbedingte Preiserhöhungen
Im Bereich der Klassenfahrten und Ausflüge sowie bei der Mittagsverpflegung spiegeln sich neben der erhöhten Zahl der Anträge die inflationsbedingten Preiserhöhungen wider. Für Klassenfahrten und Ausflüge nennt das Jobcenter EN 431.117Euro (2022: 299.082 Euro), für Mittagsverpflegung schlugen im vergangenen Jahr 1.881.184 Euro (2022: 1.635.315 Euro) zu Buche.
Nachweis über Kosten erbringen
Ansprechpartner für Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist neben den Stadtverwaltungen auch das Jobcenter EN. Letzteres ist Ansprechpartner für alle Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Mit Ausnahme der Lernförderung, die beantragt werden muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn die Familien Nachweise über die entstandenen Kosten vorlegen.
Die Unterstützung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche – der sogenannte „persönliche Schulbedarf“ – wird sogar automatisch ausgezahlt. Für 2024 beträgt die Höhe dieser Leistung 195 Euro, sie wird anteilig am 1. August und 1. Februar überwiesen und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
Weitere Informationen und Formulare für SGB-II Leistungsberechtigte finden sich auf der Internetseite des Jobcenters EN.