Ein 23-jähriger Halveraner hat sich am Dienstag, 4. November, auf dem Supermarkt-Parkplatz ein gefälschtes iPhone samt falscher Kopfhörer andrehen lassen. Vor dem Discounter an der Herpiner Straße sprach ihn ein Mann aus einem Pkw heraus an. Er brauche dringend Geld, erklärte der Unbekannte und bot dem jungen Mann, laut Polizeimeldung, sein angeblich neues iPhone samt Kopfhörer für weniger als ein Viertel des angeblichen Neupreises an. Als Nachweis zeigte der Mann dem Halveraner eine Amazon-Rechnung. Die Geräte schienen originalverpackt zu sein.
Der Halveraner zahlte mit Bargeld und einem Tankgutschein. Einen Tag später machte ein Kollege ihn auf gewisse "Ungereimtheiten" an dem iPhone aufmerksam. Wie es aussieht, wurde eine Fälschung verkauft. Der Verkäufer schien aus der Ukraine zu stammen und fuhr einen silbernen Kombi. In seinem Wagen saßen zudem eine Frau und zwei Kinder.
Das Geschäft mit Fake-Phones scheint recht einträglich zu sein und funktioniert seit vielen Jahren. Das böse Erwachen der Käufer erfolgt oft nach dem Öffnen der Verpackung: Das Gerät wirkt billig, lässt sich nicht anschalten oder registrieren. Die Polizei rät deshalb, beim Kauf hochwertiger Waren oder Elektronik genauer hinzuschauen. Ein extrem günstiger Preis sollte, insbesondere bei Online-Geschäften, generell misstrauisch machen. Eine verschweißte Packung herzustellen, ist überhaupt kein Problem und daher auch kein Beweis für Originalware. Stattdessen sollten sich Käufer bei iPhones die Seriennummer im Gerät anschauen. Diese lässt sich unter "Einstellungen" ablesen und auf der Apple-Webseite überprüfen.
Das Gerät sollte genauer auf Auffälligkeiten wie schlechte Verarbeitungsqualität überprüft werden. Bei Straßenkäufen sollte sich ausgewiesen und schriftlich ein Kaufvertrag inklusive der Namen der Vertragspartner abgeschlossen werden. Denn: Die Ware könnte theoretisch gestohlen sein und an solcher Ware kann kein Eigentum erworben werden. Der Erwerb erfüllt den Straftatbestand der Hehlerei. Die Ware muss an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.





