Was Verbraucher wissen sollten: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen.
„Verbraucher:innen kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld – wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird”, erklärt Felix Flosbach, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam.”
Mit vielen Tipps können sich Verbraucher gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren. Zu dem Thema liefern am Stand der Verbraucherzentrale und der Kriminalpolizei am Mittwoch auf dem Lüdenscheider Wochenmark Informationen sowie Verbrauchertipps. Kurze Beratungen vor Ort sind auch möglich.









