„Die Ausnahme im Jugendschutzgesetz, dass Jugendliche in Anwesenheit ihrer Eltern Alkohol konsumieren dürfen, ist nicht vereinbar mit dem Schutzzweck, den wir mit dem Verbot der Abgabe von Alkohol an unter 16- beziehungsweise 18-Jährige verfolgen. Es ist aus gesundheitlichen Gründen nicht empfehlenswert, Jugendlichen in diesem wichtigen Entwicklungsalter Alkohol zu verabreichen“, sagte Nezahat Baradari.
Dabei spiele es aus medizinischer Sicht keine Rolle, ob die Sorgeberechtigten anwesend seien oder nicht. Eine aktuelle Erhebung der DAK zeige zudem, dass Alkohol auch in diesem Alter durchaus ein Problem darstellen kann. „Im vergangenen Jahr mussten nämlich ca. 6.000 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren im Krankenhaus behandelt werden. Es ist uns ein großes Anliegen, hier einen wichtigen Schritt zu gehen und die üble Praxis des „begleiteten Trinkens“ zu unterbinden“, betonte Baradari.
Schließlich bärge dies große Risiken für die körperliche und geistige Entwicklung. Das sei ein wichtiger Schritt, aber es brauche noch mehr Prävention in Schule und Freizeit sowie eine höhere gesellschaftliche Sensibilisierung für die Folgen von Alkoholismus. „Alkohol ist ein Suchtmittel, das sowohl gesundheitlich als auch sozial viel Schaden anrichten kann”, erklärt Baradari, die innerhalb der SPD-Fraktion unter anderem die Themen Prävention sowie Kinder- und Jugendmedizin verantwortet und selbst Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ist.