Der Ausschuss für Stadtplanung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. April, den Antrag der Freien Christlichen Jugendgemeinschaft Lüdenscheid (FCJG) zur Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens für die Erweiterung des „Campus Wislade“ abgelehnt.
Nach mehr als 15 Jahren muss die in die Kritik geratene Glaubensgemeinschaft damit ihre Pläne endgültig begraben. Es sei unverantwortlich, für eine Wiederaufnahme zu stimmen, hatte Eylin Asbeck (Die Linke) vor der Beschlussfassung an die Ausschussmitglieder appelliert. Es gehe um mehr als ein formales Procedere. Als Grund führte sie die Erkenntnisse an, seit sich ehemalige FCJG-Mitglieder an die Öffentlichkeit gewandt hätten und die Evangelische Allianz ihre Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufgekündigt habe. „In unserer Stadt ist kein Raum für Gebäude, deren Nutzung darauf ausgerichtet ist, Missbrauch zu begünstigen“, sagte sie. Damit nahm sie Bezug auf Aussagen von Aussteigern, die über Übergriffe verschiedenster Art innerhalb der Gemeinschaft berichtet hatten.
Keine Ansprüche seitens der FCJG
Nach der Ablehnung des Antrags bestehen keinerlei Forderungen auf Seiten des FCJG. Darauf hatte die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage hingewiesen. Ein Anspruch auf Bauleitplanung bestehe gemäß Paragraph 1 Absatz 3 Baugesetzbuch nicht. Die Gemeinde habe Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sei, heißt es da. Nach juristischer Prüfung, so die Verwaltung, ergeben sich keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
Erichtung von Medienhaus, Sporthalle und mehr
Ursprüngliches Ziel des vor vielen Jahren eingeleiteten Bauleitplanverfahrens war die Erweiterung des Campus Wislade mit der Errichtung eines Medienhauses, einer Sporthalle sowie eines neuen Seminargebäudes mit Cafeteria. Das bisherige Planungsrecht hatte eine mögliche Erweiterung des Campus im Außenbereich nicht abgedeckt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte in einem Urteil vom 1. Oktober 2025 festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 825 „Wislade“ aufgrund von Formfehlern unwirksam sei.
Das Gericht hatte sich mit der Angelegenheit befasst, weil Anwohner gegen den Erweiterungsbau geklagt hatten. Die FCJG hatte darauf im Februar dieses Jahres eine Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens beantragt, um die Fehler zu heilen und den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen.









