Auf dem Gelände des Grundstücks „Brucher Weg“, Flurstück 561, darf am Samstag, 26. August, bei einer Jubiläumsfeier der Straßengemeinschaft „Brucher Weg“ ein Feuerwerk abgebrannt werden. Die Ausnahmeerlaubnis der Stadt Lüdenscheid gilt für den Zeitraum von 21.55 bis 22.15 Uhr.
Die Genehmigung erlaubt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die auch in der Silvesternacht abgebrannt werden dürfen – mit folgender Einschränkung: „Die Verwendung von Kanonenschlägen oder pyrotechnischen Gegenständen mit ähnlich scharfer Knallwirkung ist verboten“, heißt es in der Ausnahmeerlaubnis, die der Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Feierlichkeiten ausgestellt hat.
Eine weitere Auflage: Das Feuerwerk muss binnen zehn Minuten abgebrannt sein und der dabei entstehende Müll umgehend beseitigt werden. Außerdem sei das Grundstück so abzusperren, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
Die Sondergenehmigung werde „bei extremer Trockenheit, ab Waldbrandstufe 3 oder erheblichem Wind“ ungültig, heißt es in dem Schreiben weiter. Dann dürfe das Feuerwerk nicht gezündet werden. Informationen zur Wetterlage könnten auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aufgerufen werden.









